Nach dem Einbau bedeutet bei einem Hausbau mit GU VOR der Abnahme. Insofern wäre ich etwas vorsichtig mit einer Reinigung, denn es könnte bedeuten, dass die Gewährleistung nicht mehr greift, wenn dort eine Beschädigung ist
Unser Haus wurde über den GU genau deshalb vor der Abnahme gereinigt. Und wir haben dann tatsächlich auch einen Kratzer feststellen müssen. Der hat dann erst mal ermitteln wollen, wer das war... wir waren zum Glück raus aus der Nummer...
Selbe Thema bei uns haben kurz vor Weihnachten noch den Estrich reinbekommen, und der Estrichleger hat entsprechend gekleckert. Wollten auch erst dran und reinigen hab mich jetzt erst mal eines besseren Besonnen und Warte den Montag ab wenn beim GU wieder alle arbeiten. Werde dann nachfragen ob wir vor Übergabe schon reinigen dürfen/können ohne das die Gewährleistung angegriffen wird. Hab ehrlich gesagt keine. Bock darauf den Ihren Job zu machen, nur das später ein fremdverursachter Fehler dann auch auf unsere Kappe geht.
Wie heißt es so schön die ausführende Firma hat Ihr Gewerk zu schützen? Oder trifft das bei GU bzw Fertighäuser nicht zu?
Hallo Golfi,
es ist in der tat so, wie hier schon angeklungen. Hast Du mit einem GU gebaut, hast du zur Übergabe einen Anspruch auf eine Mangelfreies Werk. In dem Falle saubere Fenster. Nur diese hast Du gewollt und auch bezahlt. Hier muss der GU nachbessern. Bei Einzelgewerken ist es im Prinzip genauso. Der Fensterbauer muss bis zur Abnahme sein Gewerk schützen und ggf. die Fenster reinigen. Hast Du die Fenster selbst eingebaut, dann @seat88 : viel, viel Wasser und nen Ceranfeldkratzer. Aber nie auf dem Rahmen!!!