Doppelhaushälfte bauen mit unterschiedlichen Bauträgern?

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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W

Wastl

Kleines Beispiel aus der Praxis: Doppelhaushälfte 1 baut zuerst und zu hoch. Landratsamt sieht einen Rückbau als unverhältnismäßig an. Doppelhaushälfte 2 darf nicht so hoch bauen, müssen teuer das Dach niedriger setzen, Profilgleichheit wurde aufgehoben -> Mehrkosten für dhh2. Es ist immer besser wenn die Doppelhaushälfte zusammen gebaut werden bzw zwischen den zukünftigen Nachbarn im Vorfeld Einigung besteht.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Kleines Beispiel aus der Praxis: Doppelhaushälfte 1 baut zuerst und zu hoch. Landratsamt sieht einen Rückbau als unverhältnismäßig an. Doppelhaushälfte 2 darf nicht so hoch bauen, müssen teuer das Dach niedriger setzen, Profilgleichheit wurde aufgehoben -> Mehrkosten für dhh2. Es ist immer besser wenn die Doppelhaushälfte zusammen gebaut werden bzw zwischen den zukünftigen Nachbarn im Vorfeld Einigung besteht.
Ich fürchte, ich habe Verständnisprobleme ...

Wie kann denn eine niedrigere Dachneigung teurer kommen? Der erste Doppelhaushälfte-Parnter muß doch selbst für die Dämmung des freiliegenden Mauerwerks sorgen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wastl

Nicht die Dachneigung ist unterschiedlich, sondern die Gesamthöhe bei gleichem Winkel des Satteldachs. Dadurch musste dhh2 Übergangsschienen, Abschlusssteine USW. setzen. Das hat die Bauherren mehrere T€ gekostet, wie wenn das Dach durchgegangen wäre. Sollte nur ein Beispiel sein was bei 2 Anbietern passieren kann.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Nicht die Dachneigung ist unterschiedlich, sondern die Gesamthöhe bei gleichem Winkel des Satteldachs.
Das habe ich schon verstanden, aber das

Dadurch musste dhh2 Übergangsschienen, Abschlusssteine USW. setzen. Das hat die Bauherren mehrere T€ gekostet, wie wenn das Dach durchgegangen wäre.
halte ich für Gerücht. Entweder sind die Bauherren der 2. Doppelhaushälfte über den Tisch gezogen worden oder halten es mit der Wahrheit nicht ganz genau. Die einzigen Mehrkosten, welche in so einem Fall für die 2. Partei entstehen, sind jene, daß die Kosten eines zusätzlichen Ortganges getragen werden müssen. Das ergibt mitnichten mehrere Tausend Euronen

Die weitaus höhere Belastung trägt der Partner zu 1; er muß die freiliegende Außenwand dämmen - sofern das überhaupt ohne Baulast möglich ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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