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ypg
Ich versteh die Warnungen nicht. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man auf Grund plus Haus die Steuern zahlen muss. Aber das ist eben bei einem Bauträgerhaus so und wird auch immer mehr den Markt beherrschen. Aber Kopplungsgeschäfte sind nicht gefährlich, noch untersagt noch illegal. Ein Bauträgerhaus hat ja auch Vorteile… aber das ist ein anderes Thema. Ich weiß auch nicht, ob es nicht doch eher ein GU-Bau ist, wo Du als Bauherr auftrittst? Das wäre zu klären!
Anders sieht es aus, wenn man mit dem Handwerker separate Verträge abschließt. Da zählt dann nur die 2-jährige Gewährleistung.
Aber ich bin kein Jurist, deshalb würde ich an Deiner Stelle nochmal bei Deinem Juristen nachhaken, was er meint und bei Deinem GU/BT, wie das mit der Gewährleistung auf die Extras ist.
Alles gut! Gängig. S.o.Der Anbieter ist eine Immobilienvermittlungsagentur. Das Grundstück gehört einem Investor und wird real geteilt. Es wird zwei Verträge geben: einen mit dem Grundstücksinhaber über den Kauf des Grundstücks und einen mit dem Bauunternehmen (Werkvertrag).
Auch gängig mittlerweile. Damit halten sie sich die neugierigen Leute fern, die eigentlich nichts kaufen oder bauen wollen, aber überall gerne so tun … es gibt auch Bauwillige, die reservieren sich überall ein und sagen nicht ab. Die machen Mühe.Dazu müsste ich 1000 Euro zahlen, die ich allerdings auch wieder bekomme, wenn ich innerhalb von 4 Wochen von der Reservierung zurücktrete.
Damit ist ja nicht Vertrag Grundstück und Werkvertrag gemeint. Das wäre völlig sinnbefreit, denn auf ein Grundstück gibt es keine Gewährleistung!!!Weil man zwei Verträge abschliesst und somit Probleme kriegen könnte, bei wem man am Ende die Gewährleistung einklagt, sollte es etwas geben.
Ja, da muss man schauen, wer das dann macht. Aber ich lese daraus, das es dann auch die Baufirma mit macht, also auch die Gewährleistung trägt.kann man Extras danach noch einschliessen, also z.B. weiteres Bad etc.. Diese Kosten werden dann separat angerechnet,kommen also dann dazu, wobei hier sogenannte Varianten vom Grundriss angeboten werden.
Anders sieht es aus, wenn man mit dem Handwerker separate Verträge abschließt. Da zählt dann nur die 2-jährige Gewährleistung.
Aber ich bin kein Jurist, deshalb würde ich an Deiner Stelle nochmal bei Deinem Juristen nachhaken, was er meint und bei Deinem GU/BT, wie das mit der Gewährleistung auf die Extras ist.