T
texel55
Hallo,
eine kurze (ich hoffe nicht all zu dämliche) Frage:
In einem Baugebiet ist folgendes vorgeschrieben:
1) Die Höhe des Drempel wird auf Max. 0,5 m über der Oberkante der obersten Geschossdecke festgesetzt.
2) In den Siedlungsteilen sind 2 Vollgeschosse zulässig, die Realisierung von Staffelgeschossen ist möglich.
3) Die Dachneigung bei Satteldächern muss sich in einem Spektrum von 30° (minimale Dachneigung) und 40° (maximale Dachneigung bei Dachausbau) bewegen
Meine Frage: Muss ich zwei Vollgeschosse bauen und dann das Dach (mit Drempel bis 0,5m) oder ist es auch möglich, das 2. Geschoss mit einem Drempel von 1,5m zu bauen (oder wäre hier auch nur 0,5m Drempel erlaubt?)? Wäre ja irgendwie sinnlos... aber man weiß ja nie.
Besten Dank schon mal für eine Antwort.
eine kurze (ich hoffe nicht all zu dämliche) Frage:
In einem Baugebiet ist folgendes vorgeschrieben:
1) Die Höhe des Drempel wird auf Max. 0,5 m über der Oberkante der obersten Geschossdecke festgesetzt.
2) In den Siedlungsteilen sind 2 Vollgeschosse zulässig, die Realisierung von Staffelgeschossen ist möglich.
3) Die Dachneigung bei Satteldächern muss sich in einem Spektrum von 30° (minimale Dachneigung) und 40° (maximale Dachneigung bei Dachausbau) bewegen
Meine Frage: Muss ich zwei Vollgeschosse bauen und dann das Dach (mit Drempel bis 0,5m) oder ist es auch möglich, das 2. Geschoss mit einem Drempel von 1,5m zu bauen (oder wäre hier auch nur 0,5m Drempel erlaubt?)? Wäre ja irgendwie sinnlos... aber man weiß ja nie.
Besten Dank schon mal für eine Antwort.