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Voki1
Wenn die Bank eine Bankgarantie erst nach zwei Monaten fehlerfrei auszustellen, so gehe ich davon aus, dass es vorher einen oder mehrere missglückte Versuche zur fehlerfreien Ausstellung gegeben haben dürfte. Hat die Bank diese fehlerhafte Ausstellung zu vertreten, so hat sie für den sich hieraus ergebenden Schaden einzustehen. Das Mindeste ist hier doch der Verzicht auf die Bereitstellungsprovision für die entstandene Verzögerungszeit. Insofern verstehe ich den Zusammenhang hier irgendwie immer noch nicht.
Oder geht es schlicht darum, dass Du den subjektiven Eindruck hast, diese Bank ist einfach für eine Baufinanzierung nicht zu gebrauchen? Diesem Eindruck würde ich deutlich widersprechen. Selbstredend gibt es auch Ausnahmen, wo irgendwie so ziemlich alles schief läuft, was blöd laufen kann. Das ist aber die Ausnahme und wird von den allermeisten Banken auch recht zügig wieder in Ordnung gebracht. Es sei denn ... der Kunde ist einfach für Erklärungen und Wiedergutmachungsgesten einfach nicht empfänglich. Soll auch vorkommen. Auch, dass sich der ein oder andere Banker bei der Fehleridentifikation echt blöde anstellt. Dort hilft dann z.B. die Revisionsabteilung oder ein netter und sachlicher Brief an den Vorstand. Dabei soll auch der Hinweis auf eine etwaige Einschaltung der Schlichtungsstelle oder des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schon merkbare erfolge geboten haben.
Am Ende kommt es bei blöden Vorkommnissen immer auf eine faire, ausgewogene und sachliche Herangehensweise zur Problembehebung an. Bei Pflichtverletzung haftet zudem immer der, der die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Es ist im Grunde sehr einfach.
Oder geht es schlicht darum, dass Du den subjektiven Eindruck hast, diese Bank ist einfach für eine Baufinanzierung nicht zu gebrauchen? Diesem Eindruck würde ich deutlich widersprechen. Selbstredend gibt es auch Ausnahmen, wo irgendwie so ziemlich alles schief läuft, was blöd laufen kann. Das ist aber die Ausnahme und wird von den allermeisten Banken auch recht zügig wieder in Ordnung gebracht. Es sei denn ... der Kunde ist einfach für Erklärungen und Wiedergutmachungsgesten einfach nicht empfänglich. Soll auch vorkommen. Auch, dass sich der ein oder andere Banker bei der Fehleridentifikation echt blöde anstellt. Dort hilft dann z.B. die Revisionsabteilung oder ein netter und sachlicher Brief an den Vorstand. Dabei soll auch der Hinweis auf eine etwaige Einschaltung der Schlichtungsstelle oder des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schon merkbare erfolge geboten haben.
Am Ende kommt es bei blöden Vorkommnissen immer auf eine faire, ausgewogene und sachliche Herangehensweise zur Problembehebung an. Bei Pflichtverletzung haftet zudem immer der, der die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Es ist im Grunde sehr einfach.