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ypg
Das ist so nicht richtig!Früher hieß es doch immer, mehr Straße, also mehr räumen
Eine Strasse muss man nicht räumen, nur Gehwege.
Wenn man in einem Gebiet ein Eckgrundstück besitzt, wo keine Gehwege separat ausgewiesenen sind, entfällt eine "doppelte Belastung", sogar die einfache vor dem Grundstück
Das alles ist in der Räum- und Streupflicht in den einzelnen Kommunen und Gemeinden geregelt, kann also nicht pauschal beantwortet werden.
Auch die Kosten bei Instandhaltung sind dort geregelt. Oftmals wird die "zweite Seite" auf alle Eigentümer der betroffenen Grundstücke umgelegt.
Ob man den erforderlichen Sichtschutz negativ oder die Weite des Grundstücks positiv betrachten kann, hängt von der individuellen Lage des Grundstücks ab: zentral im Eingangsbereich des Wohngebietes kann es als störend empfunden werden, herankommende oder abfahrende Autos über zwei Ecken zu sehen sind, weiter hinten kann man dies vernachlässigen, wenn nur noch ein paar wenige Nachbarn das Grundstück streifen.
... Und dann kommt es ja auch auf die Lage des Hauses und die Gestaltung der Randbereiche des Grundstücks an, ob man sich stören lassen könnte...
Pauschal würde ich also nie ein Eckgrundstück absagen oder außen vor lassen, wenn man die Möglichkeit hat, eins zu erwerben.
Gruss Yvonne