Nach 5 Jahren musst Du wieder neu verhandeln. Zum Einen würde ggf. Dein Beleihungswert nicht soweit gesunken sein, wie Du erwartest.
Aber entscheidender ist: Du weißt nicht, wie in 5 Jahren die Zinsen stehen. Hast Du Glück, sind sie auf dem gleichen niedrigen Niveau wie bei Abschluss. Dann würde Dir der niedrigere Beleihungswert ggf. einen Zinsvorteil verschaffen, den Du anschließend wieder für höhere Tilgungen nutzen kannst. Sind sie aber bis dahin gestiegen, wird der Zinsvorteil durch den niedrigeren Beleihungswert durch den höheren Basiszins aufgefressen werden - ggf. müsstest Du sogar mehr zahlen.