@11ant : Wir haben weder einen Bebauungsplan, noch wollen wir eine Villa hinstellen. Das Haus soll entweder ebenerdig oder anderthalbgeschössig werden, einfach nur rechteckig und mit einem Satteldach.
Ich glaube, da hast Du mich mißverstanden:
Eine "Stadtvilla" ist ein aktuell moderner Haustyp mit den Kennzeichen quadratisch - zweigeschossig - flaches Zeltdach. Mit "Villa" im Sinne von "Reicheleutehaus" hat das nichts zu tun. Man könnte auch "Anstatt-Villa" sagen
Ein "Bebauungsplan" ist kein überkandidelter Plan, wie man Poolhouse, Pförtnerhaus und Teepavillon auf das Parkgrundstück dekoriert. Sondern ein behördlicher bunter Stadtplan von Eurem Häuserblock, wo fiese Sachen drinstehen. Zum Beispiel, ob die Giebel Eures Hauses zu den Seiten zeigen müssen oder zur Straße und zum Garten oder ob beides erlaubt ist.
Grundstücke in Neubaugebieten haben sich immer damit herumzuschlagen, daß dort solche Pläne aufgestellt wurden. In Dorfkernen hat man sie ebenso regelmäßig nicht. Dann gilt die Nachbarbebauung als Maßstab, wie dort Häuser aussehen sollen.
Anderthalbgeschossig und Satteldach sind in Bebauungsplänen so gut wie nie erschwert, das darf man fast immer bauen. Aber es kann sein, daß dort zum Beispiel eine Dachneigung von 28 bis 35° und eine Firstrichtung parallel zur Straße vorgeschrieben wird. Und zum Beispiel ein Kniestock ausgeschlossen, dann muß man den Drempel innen ins Dach legen.
Wenn Du mit "einen Bebauungsplan haben wir nicht" meinst, daß Ihr schon ein Grundstück habt, und für diesen kein solcher Plan gilt: dann würde der gewünschten Hausform nur im Weg stehen können, wenn z.B. alle Nachbarhäuser Flachdächer hätten.