Eigenkapital Nachweis an Fertighausfirma: Fragen Erfahrungen?

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Pumu900

Hallo zusammen,

wir haben von unserem Fertighausanbieter Formulare bekommen, um unser Eigenkapital nachzuweisen welches wir einsetzen wollen.

Dazu gibt es die Optionen

"Kontosperre"
- die Bank sperrt den Betrag X auf einem Konto und dieser wird nur dafür verwendet

Frage: Wie kann ich über das Geld überhaupt verfügen und anweisen? Wer muss zustimmen?

"Abtretung" - Wir treten Eigenkapital in Höhe der offenen Forderung direkt an den Haushersteller ab

Frage: Ist das nicht ähnlich wie Vorkasse? Welche Sicherheiten haben wir im Falle von Mängeln, Insolvenz etc.


Was gilt es bei solchen Themen generell zu beachten? Bzw. wer ist da der richtige Ansprechspartner um das juristisch Beurteilen zu lassen? Vielen Dank für euren Input.
Der Bank war es damals für den Kredit übrigens egal, die wollten nur Kontoauszüge sehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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HnghusBY

Das habe ich so noch nicht gehört. Bei uns war eine Kreditbestätigung und ein Screenshot vom Kontostand ausreichend.
Ihr unterschreibt ja einen Vertrag, da wüsste ich nicht, weshalb auch noch das Geld auf dem Konto eingefroren werden sollte.
 
S

Sunshine387

Das ist ja mal ein schlauer GU. Erst das ganze Geld kassieren, dann vor Baubeginn Insolvenz anmelden und sich ein schönes Leben machen. Überweist auf gar keinen Fall irgendetwas bis die Leistung auch erbracht wurde. Sprich: Wenn der Rohbau steht, dann die Rate für den Rohnbau etc. So gebt ihr euer Geld aus der Hand und habt wenn ihr Pech habt (was bei den Kostensteigerungen gut möglich ist) einen Insolventen GU der euer gesamtes Geld, aber ihr nicht euer Haus habt. Auf so etwas nie einlassen!
 
H

HnghusBY

Das ist ja mal ein schlauer GU. Erst das ganze Geld kassieren, dann vor Baubeginn Insolvenz anmelden und sich ein schönes Leben machen. Überweist auf gar keinen Fall irgendetwas bis die Leistung auch erbracht wurde. Sprich: Wenn der Rohbau steht, dann die Rate für den Rohnbau etc. So gebt ihr euer Geld aus der Hand und habt wenn ihr Pech habt (was bei den Kostensteigerungen gut möglich ist) einen Insolventen GU der euer gesamtes Geld, aber ihr nicht euer Haus habt. Auf so etwas nie einlassen!
Richtig, normal sollte dann im Vertrag ein Zahlungsplan enthalten sein (den man auch gerne nochmal verhandeln kann). So ist für beide Seiten klar, wann wie viel Prozent der Gesamtsumme gezahlt werden muss. Generell solltet ihr da beim Vertrag aufpassen, was noch so zu Gunsten des Fertighausherstellers drinsteht. Dinge wie z.B. Fertigstellungsbürgschaft, Baubeginn und Dauer, mögliche Preisgarantie/Anpassungen, Vertragsstrafe falls Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird etc. sollten im Vertrag zu finden sein.
 
S

SaniererNRW123

wir haben von unserem Fertighausanbieter Formulare bekommen, um unser Eigenkapital nachzuweisen welches wir einsetzen wollen.

Dazu gibt es die Optionen

"Kontosperre"
- die Bank sperrt den Betrag X auf einem Konto und dieser wird nur dafür verwendet

Frage: Wie kann ich über das Geld überhaupt verfügen und anweisen? Wer muss zustimmen?

"Abtretung" - Wir treten Eigenkapital in Höhe der offenen Forderung direkt an den Haushersteller ab

Frage: Ist das nicht ähnlich wie Vorkasse? Welche Sicherheiten haben wir im Falle von Mängeln, Insolvenz etc.
Das ist ein bei Fertighausanbietern recht üblicher Vorgang. Den sehen wir Banken allerdings auch sehr kritisch.

Von der Vorkasse seit Ihr noch ganz weit weg. Es ist "nur" eine Absicherung bereits geleisteter Arbeit. Viele lassen sich auch die Auszahlungsansprüche aus dem Darlehen abtreten. Aber es ist immer noch Euer Geld und Euer Kredit. Der Anbieter kann sich nicht daran bedienen - so sind die üblichen Bedingungen. Und auch so ist es bei Euch z.B. bei der Kontosperre (falls das überhaupt eine Bank macht). Das Geld kann NUR von Euch verfügt werden. Ist aber zweckgebunden für den Hausbau und kann nicht für die Rechnung des neuen Porsche verwendet werden. Und bei der Zession wird auch nur das Eigenkapital in Höhe der jeweils offenen Forderung abgetreten - aber darin liegt das große Problem. Wer bestimmt die Höhe der offenen Forderung? Das darf auf keinen Fall ausschließlich in der Hand des Anbieters liegen. Hier müsst Ihr bzw. Ihr mit Eurem Gutachter mit eingebunden werden.

Ansonsten - wie gesagt - ein recht üblicher Vorgang.

Das ist ja mal ein schlauer GU. Erst das ganze Geld kassieren, dann vor Baubeginn Insolvenz anmelden und sich ein schönes Leben machen.
Davon ist absolut nichts geschrieben. Ganz normaler Anbieter, der sicher sein möchte, dass sein Käufer auch über die Kohle verfügt, das Haus bezahlen zu müssen. Ansonsten sage ich: "Das ist ja mal ein schlauer Kunde. Erst das teure Haus bestellen und dann nicht bezahlen können aber drin wohnen wollen und sich ein schönes Leben machen" ;)
 
S

Sunshine387

Auf so etwas würde ich mich dennoch nie einlassen. Ich kenne es so, dass man mit festgeschrieben Prozentsätzen entsprechend eines Zahlungsplans sein Haus nach Baufortschritt bezahlt ohne das der GU auch nur irgendwas mit meinem Bankkonto zu tun hat. Mir würde im Traum nicht einfallen vorher mein Konto für einen bestimmten Betrag sperren zu lassen. Das Risiko ist doch da!
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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