N
nordanney
Das ist wie bei jedem Einzug/Umzug. Da hat die Eigentümergemeinschaft nichts mit zu tun.-Wer trägt die Schäden beim Einzug der Eigentümer? Also nach Übergabe der Wohnungen?
Wenn z.B. beim Einzug die Hausgangstüre "angeschlagen" wird durch Waschmaschine etc.
.Die Gemeinschaftskasse der Eigentümergemeinschaft?
.Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers?