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Doc.Schnaggls
Dein Spott und Deine Ironie sind hier etwas fehl am Platz.Man muss sich bei Alarmanlagen, Bewegungsmeldern, Videoüberwachung und Selbstschussanlagen immer die Frage stellen, was jede der einzelnen Maßnahmen bewirkt und wie sicher sie gegen Fehlalarm ist..
Niemand hat etwas von Selbstschussanlagen geschrieben.
Bei allen anderen genannten Systemen kommt es zum einen auf die Qualität des Equipments und zum anderen auf den fachlich korrekten Einbau an - auch im Hinblick auf die von Dir erwähnten Fehlalarme.
Diese Aussage zeigt, dass Du nicht sehr viel Ahnung von der Materie hast, die Du diskutieren möchtest. Alarmaufschaltungen an die Polizei sind in Deutschland für Privatpersonen nicht zulässig. Dazu braucht man eine Sicherheitsfirma / Alarmzentrale.Möchte ich das automatisch eine Meldung an die Polizei raus geht, wenn etwas im Garten passiert? Wer zahlt dann die Kosten bei Fehlalarm?
Eine, wie von Dir aufgeführte, Vergitterung, ist im Übrigen weder wünschenwert (da meist potthässlich - wer will schon im "Gefängnis" wohnen) noch an allen Fenstern zulässig - hier nur das Stichwort "Zweiter Fluchtweg".
Auch gibt es inzwischen durchaus Bewegungsmelder, die tierimmun sind.
Bevor Du hier also wilde Behauptungen aufstellst, würde ich zunächst mal zu einer fundierten Beschäftigung mit dem Thema raten.
Mal abgesehen davon - ich wünsche Dir, dass Du nie in die Situation kommst einem Einbrecher gegenüberzustehen oder in Dein völlig verwüstetes Haus zurück kommst.