Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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11ant

11ant

Diese Diskussion gehört übrigens in den Thread „Traumgrundriss“
Das wäre jener: https://www.hausbau-forum.de/threads/eure-lieblingsgrundrisse-von-efh.32165/

In dem Kontext gehen wir auch noch mal an die Frage: Architekt zum zeichnen, GU zum ausführen? Oder doch nur GU?
Auch dieses Thema gab es vor wenigen Tagen wieder: https://www.hausbau-forum.de/threads/Generalunternehmer-ja-oder-nein.32229/
 
I

ivenh0

Was spricht dagegen diesen Ansatz weiter zu verfolgen? Mir gefällt er schon ziemlich gut.
Mit ein paar Anpassungen könnte er auch all eure Wünsche erfüllen.

Inselküche lässt sich realisieren indem ihr das Esszimmer etwas nach links schiebt und dadurch zwar an Überdachung verliert, aber Platz für die Insel gewinnt.
Im OG lässt sich das Bad minimal verkleinern und so day Schlafzimmer noch etwas vergrößern. Skizze folgt
 
I

ivenh0

38056


Geht sogar mit Speisekammer. Türe Richtung Wohnraum habe ich vergessen einzuzeichnen. Hier wäre auch eine Glasschiebetüre denkbar.
Falls Speisekammer nicht benötigt wird, kann entweder der Flur verbreitert werden und dementsprechend das Bad schmaler aber dafür länger oder die Treppe nach rechts und das Wohnzimmer vergrößert...
Das Ding hat auf jeden Fall Potential
 
W

Würfel*

Ivenho, auch sehr schön. Schicke Küche. Den Kamin wollte ich da auch hinsetzen, aber er lief dann durchs Kinderzimmer.

@Notstrom: nur nicht den Mut verlieren, jetzt hat dein Grundriss ja doch noch einige Freunde gefunden, mal von ein paar kleinen Änderungen abgesehen.
 
N

Notstrom

Hallo zusammen,

sehr schöne Grundrisse, haben wir uns sofort abgelegt.

Haben übrigens gerade eine Rechnung des Architekten in Höhe von 13.200,00 EUR erhalten. Er akzeptiere die Kündigung des Vertragsverhältnisses, auch wenn er die Gründe dafür so nicht nachvollziehen kann. Er würde uns basierend auf unserer mündlichen Pauschalvereinbarung (55.000 EUR) sein bisher angefallenes Honorar verrechnen.

Ist das Rechtens? Ich meine: a) es gab kein schriftliches Angebot, b) keine Unterschrift zur Vertragsannahme und c) alle Entwürfe waren nicht so wie wir sie wollten, wir mussten zig Mal nachkarren und der Stand war immer noch schlecht. Hier könnte ich eine Masche sehen.

Wie seht ihr das? Wie ist die Rechtslage?
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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