Einfamilienhaus, ~160m², Bauhausstil; Erster Entwurf nach unseren Wünschen

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Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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Y

ypg

Ich zitiere:
- Rechnung: Rechtsgrundlos, kein Vertrag, weise Rechnung als rechtsgrundslos zurück
- Ohne genehmigungsfähigen Entwurf, kein Werkvertrag, ergo kein Anspruch auf Honorar
- Wenn Entwurf genehmigungsfähig, dann Honorar, sonst nicht, basierend auf Bruttobausumme (die gibt es ja noch nicht...)
- Das einzige was er kriegen kann: Materialaufwendungen (Drucker, Papier, Post...)
Ich weiß ja jetzt nicht, was Du am Telefon kommuniziert hast, aber einen VertrG bestand ja wohl . Du hast hier Deine Grundrisse diskutieren lassen.
Das, was Du jetzt machst, ist schäbig,

Ich habe absolut 0 Transparenz darüber wie viel er für die jeweilige LP angesetzt hat da ich auch kein Angebot habe. Hier könnte man Kalkül unterstellen, wenn man böse wäre, indem er jetzt im Nachgang die Phasen so bewertet wie er lustig ist.
Jetzt bist aber Du böse!
 
Dr Hix

Dr Hix

Wir hatten ein anderes Angebot vorliegen und könnten somit die angebotenen 60.000€ bewerten und waren uns auf 55.000 pauschal telefonisch einig.
Wenn der Architekt, wie ich jetzt erst einmal bloß vermute, das Angebot via Mail geschickt hat und ihr anschließend telefonisch verhandelt und abgeschlossen habt, dürfte hier ein Fernabsatzvertrag vorliegen. Wenn ihr diesbezüglich nicht über euer Widerrufsrecht belehrt wurdet, könntet ihr den Vertrag jetzt noch widerrufen und dem Architekten stünde dann gar kein Honorar zu.

Bei 55.000 pauschal für die Leistungsphase 1-8 entsprächen 13.200€ rund 23,5% des Gesamthonorar, was wiederum ziemlich exakt den Leistungsphase 1-3 entspricht. Ich weiß nun nicht, was da im Detail bei euch gelaufen ist, allerdings befindet ihr euch imho noch im Bereich der "Vorplanung" (Leistungsphase 2), daran ändern auch schicke CAD-Zeichnungen nichts.
Einfach mal die Suchmaschine mit den Begriffen "Teilleistungstabelle, Siemon" füttern und abgleichen. Ich sehe hier ~5k Honorar maximal.
 
N

Notstrom

Danke für die Rückmeldungen. Ich werde den Architekten heute mal anrufen und schauen wie wir uns einigen können.

Das er etwas gemacht hat steht außer Frage. Inwieweit das 13.000€ wert ist, darüber lässt sich streiten.

Mir geht es ja auch gar nicht darum hier dreckig zu spielen (Kalkül, Fernabsatzgesetz), aber für den runzligen Status der Planung möchte ich auch nicht diesen Betrag zahlen.

Ich schaue mal inwieweit wir uns einigen können.
 
G

guckuck2

et, könntet ihr den Vertrag jetzt noch widerrufen und dem Architekten stünde dann gar kein Honorar zu.
Bitte was?! Auch im „Fernabsatzvertrag“ sind die beiderseitig gewährten Vorteile zu erstatten.
Zudem dürfte klar sein, dass eine Honorarstreichung zu 100% im Rechtsstreit münden wird. Den beginnt man mit professionellem Rat und nicht weil ein Forenuser mal was in die Tasten gedrückt hat.
 
Z

Zaba12

Hallo zusammen,

sehr schöne Grundrisse, haben wir uns sofort abgelegt.

Haben übrigens gerade eine Rechnung des Architekten in Höhe von 13.200,00 EUR erhalten. Er akzeptiere die Kündigung des Vertragsverhältnisses, auch wenn er die Gründe dafür so nicht nachvollziehen kann. Er würde uns basierend auf unserer mündlichen Pauschalvereinbarung (55.000 EUR) sein bisher angefallenes Honorar verrechnen.

Ist das Rechtens? Ich meine: a) es gab kein schriftliches Angebot, b) keine Unterschrift zur Vertragsannahme und c) alle Entwürfe waren nicht so wie wir sie wollten, wir mussten zig Mal nachkarren und der Stand war immer noch schlecht. Hier könnte ich eine Masche sehen.

Wie seht ihr das? Wie ist die Rechtslage?
Die Konsequenz nach der Kündigung ist die Abrechnung nach der Honorarverordnung. 13k€ finde ich jedoch sehr anmaßend. 13k sind ungefähr Anschluss Leistungsphase 4 (wären es zumindest bei mir), soweit seit ihr noch lange nicht gewesen. Abrechnung bis Leistungsphase 3 wäre ok.
 
Zuletzt aktualisiert 25.12.2024
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