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Sofern die Baulinie im rechtskräftigen Bebauungsplan steht, gilt sie auch. Davon abzuweichen, bräuchtest Du mindestens schriftlich, also förmlich genehmigt, d.h. macht Dir den sonst in BY üblicherweise möglichen Freisteller kaputt. Ich würde aber auch nicht davon zurückspringen wollen. Mir scheint da ein städtebauliches Konzept hinter zu stehen, vor meinem geistigen Auge ist daher auch das Staffelgeschoss an der Straßenseite nicht rückspringend. "Mit ohne Keller" sehe ich im Staffelgeschoss Anschlussraum, Dachterrasse und dazwischen einen "Studio" geschompfenen Abstellraum als Durchgangsraum, das war´s. Raum für Romantik sehe ich in der Planung keinen, die Neunmalneun kannst Du Dir abschminken, und die Neunmalzehneinhalb wirst Du spielend proppenvoll bekommen. Raucht Deine Frau ? (dann würde ich das Arbeitszimmer im Studio anlegen).