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Nilsson
Der Bebauungsplan ist von 2014 und ist in der Tat die reinste Willkür, dies sieht man auch an weiteren Festsetzungen bzw. in der Begründung. Soll aber nun nicht das Thema sein.
Dies entspricht deiner Interpretation und wurde bei diversen Vorhaben im Geltungsbereich so angewendet. Außerdem habe ich Ausführungspläne sichten können, da wir die direkten Nachbarn bereits kennen.Ich konnte deiner Skizze jetzt keinen Wert x entnehmen. Falls er meiner Interpretation entspricht, glaube ich nicht, dass die Genehmigungsbehörde Deine Auffasung teilt.