Einfamilienhaus - Meinungen zu unserem Entwurf

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M

MBS2201

Den ursprünglichen Plan habe ich leider nie zu sehen bekommen. Ein Abriss sollte nach Möglichkeit nicht passieren. Die Bodenplatte ist ja nicht besonders klein und es läßt sich bestimmt was passendes daraus machen.
 
Z

Zaba12

Kennt ihr die Fahrzeuge die aussehen wie ein Ferrari aber eigentlich vorher ein VW waren?

Was hat dein Architekt eigentlich dazu gesagt, eine unbekannte Bodenplatte zu verwenden und dafür seinem Kopf planerisch dafür hinzuhalten? Oder hat er den ursprünglichen Plan?
 
11ant

11ant

Wir haben das Grundstück mit der vorhandenen Bodenplatte gekauft. Daher waren die KG Rohre schon drin.
Aaauuuaaa ! ! !
Da frage ich mich nun natürlich, welche weiteren Geständnisse noch hauchdünn geschnitten kommen werden. Nach Deiner jüngsten Humor-Kostprobe war ich noch davon ausgegangen, die Bodenplatte wäre zumindest schon auf Deinem Bauherrenmist gewachsen, und lediglich wegen Meinungsverschiedenheiten über zu ändernde Aufteilungen des Grundrisses sei es zu einer Bauunterbrechung gekommen.

Ein Abriss sollte nach Möglichkeit nicht passieren. Die Bodenplatte ist ja nicht besonders klein und es läßt sich bestimmt was passendes daraus machen.
Demnach hast Du die Bodenplatte nicht für eine Altlast gehalten und ihre Abrisskosten zumindest nicht vom Grundstückspreis abgezogen, sondern bist mit dem vermeintlichen Schnäppchen zum Bauzeichner gegangen (?) - dabei hätte die Frage
Wie schaut die Planung aus, für die die Platte und Grundleitungen angelegt wurden - ist diese vielleicht als Ansatz brauchbar?
unbedingt gestellt (und positiv beantwortet !) werden müssen. Wer ein Grundstück notverkauft - ja hoffentlich nicht wegen einer verpfuschten (oder in der falschen Höhe gelegten) Bodenplatte - der wird ja auch froh sein, wenn ihm jemand seine Architektenkosten mit abkauft (?)

Ich würde nun unbedingt alle Qualitätsaspekte der Bodenplatte checken (hoffentlich gab es eine Bilddoku des Baus bis dahin), sonst könnten die Gewährleistungsausschlüsse des Architekten und des Bauunternehmers den "Wert" der Bodenplatte weit übersteigen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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