11ant
Architekten schulden ihren Bauherren einen genehmigungsfähigen Entwurf, mehr nicht. Rein theoretisch darf der - was allerdings die Frage nach dem zufälligen Passen zum Ergebnis der Leistungsphasen 1 und 2 aufwürfe - auch aus der Schublade kommen.Ich finde es tragisch, dass du einer Architektin (mutmaßlich) viel Geld bezahlst und du dir für die Optik/Fassade, also einen relevanten Bestandteil Deines Gebäudes, in einem Laiernforum Rat und Vorschläge einholen musst....
Angesichts des klassisch meist umgekehrten Falles finde ich beeindruckend, daß dieser Entwurf so wirkt, als habe man einen Entwurf für einen Winkelbungalow mit Wohnkeller für ein Hanggrundstück auf ein ebenes Grundstück übertragen. Der crazy Retro Z-Wave Mix aus einem 60er Jahre Haus und einer 2010er Jahre Garage hat Potential für einen modischen Flop ;-)