Y
ypg
Dann ist es so, dass Du eher den Abend nicht mehr als Tageseinheit hast, sondern schläfst? Oder ist eine Gartennutzung im Westen untersagt? Oder nicht gewollt?Ich bin gelernter Landwirt und zukünftiger Hofnachfolger, deswegen haben wir privilegiertes Baurecht.
LG
Philipp
Wäre son Gedöns an Hinweisen nicht im ersten Post besser aufgehoben?
Zum OG: man sieht ja schon am Schlafzimmer, dass es eigentlich nicht passt. Es sieht aus, als wenn der nördliche Teil um 30cm zur Seite gedrückt wurde, bzw wird ja die Treppe zuerst gesetzt. Und dann richtet man die Räume, Hauptwände in der Flucht aus und gibt dem ganzen nicht einen Versatz. Sorry, wenn Du das nicht siehst, aber das ist ja offensichtlich, dass man oben angekommen erstmal gegen diese kleine Wandecke stolpert, wo eigentlich daneben der Kamin steht. Hat der Planer den vor den Schrank gesetzt?
Oder ist es so, dass Du in seiner schönen Handzeichnung einen Knick gemacht hast und den aus Versehen mit eingezeichnet hast? o_O
Wenn man beides, EG und OG, mal etwas gemeinsam ausrichtet, dann kann man das ausbügeln... die schräge Wand allerdings muss dann weichen.