Einfamilienhaus Neubau in Niedersachsen - Honorarhöhe Architekt?

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B

Bau_Bambi

Moin in die Runde,

bisher habe ich mich stillschweigend hier verhalten und war eher mit dem Aufsaugen von Informationen beschäftigt . Jetzt wo das Projekt jedoch immer konkretere Formen annimmt, brennen mir doch ein paar Fragen unter den Nägeln.
Wir haben mit dem Architekten bereits ein Erstgespräch geführt. Er war eine Empfehlung von Verwandten, die bereits vor 2 Jahren mit ihm gebaut haben.
Dabei haben wir folgliche Details grob festgehalten:
- Neubau eines Einfamilienhaus im nördlichen Niedersachsen
- Grundstück ist vorhanden, ca. 820 qm
- Haus ca. 150 qm
- Aufgrund der Baubedingungen darf keine Stadtvilla gebaut werden
- Die Geschosse soll mit einem Dachkranz getrennt werden (unten 90qm, oben 60qm) um die Baubedingungen einzuhalten und trotzdem im OG keine Schrägen zu haben
- Garage/Carport ca. 45 qm
- Fußbodenheizung im gesamten Haus, außer Hauswirtschaftsraum
- Erdwärmepumpe mit Sole oder Gas als Energieträger
- Lüftungsanlage
- Kreditsumme inkl. Grundstück (ca.60.000€) ca. 250.000€, Obergrenze 300.000€
- Leistungsphase 1-4 sollen vom Architekten übernommen werden. Nach der Genehmigung übernehmen wir

Im Erstgespräch sagte der Architekt zu uns, dass er uns eine Honorarangebot UND einen ersten Entwurf zukommen lassen wird.
Letzte Woche ging das Honorarangebot ein und wir sind wieder am Zug. Es war leider keine Skizze dabei. Er erwartet vermutlich, dass wir das Angebot annehmen um dann die weitere Vorgehensweise zu planen.

Das Angebot beläuft sich folgendermaßen:
*Grundlagenermittlung und Vorplanung (Leistungsphase 1+2) = 2.400€
*Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) = 2.800€
*Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) = 1.600€
Gesamt= 6.800€ zzgl. Umsatzsteuer
Damit käme man um die 8.000€ heraus - kommt das hin oder fehlt mir hier etwas?

Zusätzlich sind folgende Dinge festgehalten:
Honorar
*Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
*Das Objekt wird in Pauschal-Festpreishonoraren gem. den aufgeführten Leistungen wie unter Ziffer 2
beschrieben und vereinbart. Die aufgeführten Leistungen können auch Schrittweise vergeben werden.
*Nebenkosten wie Porto, Telefon, Kopien sind im Gesamthonorar enthalten.
*Die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe wird zusätzlich auf sämtliche Honorar-
und Nebenkostenansprüche zusätzlich vergütet.
*Die Vergütung erfolgt in Abschlägen nach erbrachten Teilleistungen.
*Bei nicht fristgerechter Zahlung behält sich der Auftragnehmer vor und hat das Recht die Arbeiten
ohne weitere Vorankündigung sofort einzustellen. Schadenersatzansprüche die aus dieser Option
entstehen könnten werden vollumfänglich ausgeschlossen.
*Leistungen, die über die unter Ziffer 2.(Angebot mit dem LP) aufgeführten Inhalte der beauftragten Leistungsphasen hinaus gehen, wie Änderungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, werden nach Aufwand zu einem Stundensatz auf Nachweis wie folgt honoriert:

Notwendige Sonderfachleute (Statiker/Energieberater) kommen gesondert hinzu

Soweit so gut. Jetzt kommen die Fragen:
1. Wie genau wurde das Honorar errechnet? Im Netz habe ich gelesen, dass das in den ersten LP aufgrund von Erfahrung und der Bauumgebung grob geschätzt wird? Gibt es hier einen Grund sich zu beschweren?
Aus der HOAI (vor allem §35) werde ich nicht 100%ig schlau, da ich die anrechenbaren Kosten selbst noch nicht kenne.
2. In dem Absatz über das Honorar steht Punkt 2 (siehe oben). Bedeutet das, dass das ein Pauschalpreis ist und dieser fest bleibt, egal wie sich die Bausumme in den Leistungsphase 1-4 ändert? (Z.B. Wegfall eines Schornsteins, andere Energieträger etc.)
3. Honorar letzter Punkt: Bedeutet das, dass grobe Änderungen nachgezahlt werden müssen? (Zusätzliche LP ist klar)
Beispiele wären sowas wie:
- Der Entwurf entspricht noch nicht unseren Wünschen und muss angepasst werden (Leistungsphase 3, §34 HOAI)
- Der Bauantrag wird aufgrund von Mängeln abgelehnt (Leistungsphase 4, §34 HOAI)
Muss sowas nach der Klausel separat vergütet werden?
4. Macht es Sinn den Architekten um eine grobe Skizze in Form einer Akquise zu bitten um überhaupt die Kompatibilität festzustellen? Oder Ist das zu viel verlangt?
5. Im Zusammenhang mit Honoraren lese ich immer wieder was von 5% Nebenkosten - was hat es damit auf sich?

Wie man merkt habe ich nicht die Ahnung und würde gerne erst mal die Meinung von euch einholen, bevor ich an den Architekten rantrete .

Ich bedanke mich recht herzlich, wenn ihr den Text bis zum Ende gelesen habt und hoffe auf konstruktive Beiträge!

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
F

Fuchur

Die Vergütung nach HOAI errechnet sich aus der Bausumme, also den Kosten für alle geplanten Anlagen ohne MwSt, ohne Baunebenkosten, ohne Grundstück.

Wie hoch ist die denn? Du sprichst von "Kreditsumme"?

Falls die genannten 250T abzgl.. 60T die Kosten für das Haus inkl. Garage und Baunebenkosten darstellen sollen, dann solltest du noch mal nachrechnen. Das wird - deutlich - nicht reichen.

Falls noch Eigenkapital dazu kommt, dann zähle die zu den Baukosten. Den Architekten interessiert nicht, woher das Geld kommt.

Ohne jetzt in der Tabelle zu schauen halte ich die veranschlagten 8T für zu niedrig. Da explizit nach HOAI abgerechnet werden soll, läufst du damit Gefahr, dass am Ende der Arbeit eine Rechnung über die Differenz zwischen den 8T und der Mindestvergütung nachkommt.
 
L

Lumpi_LE

Die Zahlen sind etwas seltsam aufgeteilt, aber in Summe bis Leistungsphase 4 schon ok.
Was du noch brauchst ist ein Tragswerksplaner bis Leistungsphase 5 der kostet deutlich mehr.
Und wie schon angemerkt sind die 300 hoffentlich nur direkt fürs Haus ohne Baunebenkosten und ohne Grundstück gedacht..
 
F

Fuchur

Nun gerade mal doch den Rechner bemüht. Also bei 160T netto und Mindestsatz käme es wohl hin, aber da sind wir uns ja einig, dass das nicht funktioniert. Bei 200T netto stehen schon rund 9T auf der Uhr.
 
L

Lumpi_LE

Rechner falsch bedient?
Baukosten sind nicht anrechenbare kosten. 250t€ Haus sind etwa 7-8 bruttohonorar
 
B

Bau_Bambi

Danke für die Antworten bisher.
Ich ergänze das auch gleich oben im Beitrag. Habe vergessen das Eigenkapital aufzuschreiben .
Also:
Die 60.000€ für das Grundstück und ca 15.000-20.000€ (geplant für anfängliche Baunebenkosten, Architekt, Statiker, Energieberater etc.) sind Eigenkapital. 250.000€ sind die reinen geplanten Kosten für den Hausbau ohne die Baunebenkosten also.
Entwirrt es das Ganz etwas? Hoffe es trägt zum Verständnis bei .

Edit: Ah Mist, bearbeiten geht für den ersten Beitrag leider nicht mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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