Einfamilinehaus Stadtvilla in Südhessen

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Zuletzt aktualisiert 03.02.2025
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11ant

11ant

Wenn es nur um Angebote geht, reicht möglicherweise schon Leistungsphase 2 und sehr wahrscheinlich Leistungsphase 3.
Wenn man den himmelweiten Unterschied zwischen Ausschreibung und Angebotsanfrage auf die leichte Schulter nimmt und eine Budgetüberschreitung von ü20 (oder ü40) % keine Rolex spielt, dann genügen die Ergebnisse der Leistungsphase 3 (oder Leistungsphase 2) als Grundlage völlig, ja.

Ein Architekt, der nicht alle Leistungsphasen anbietet, wäre mir allerdings suspekt.
Und mir ebenso auch die, die beim selbstgenutzten Einfamilienhaus bis einschließlich Leistungsphase 9 anbieten.
Der Mandatsumfang "Leistungsphase 1 bis 4" ist Schlaubergers Liebling. Den haben auf vielfachen Kundenwunsch sogar diejenigen Architekten mit im Angebot, die eigentlich etwas taugen. Viele Häuslebauer wollen das genau so: Genehmigungsplanung und dann damit russisches Roulette spielen. Die brauchen den Thrill und zahlen gerne mehr, wenn sie nachher einfach weiter daran glauben, anders wäre es noch teurer geworden.

Die Leistungsphase 5 zahlt sich potentiell aus - aber kaum, wenn man danach unklug weiter vorgeht. Dann ist sie annähernd unnütz und erspart einem fast nur einige Trockenbauwarzen. Vgl. hierzu: https://www.hausbau-forum.de/threads/entwurfsplanung-ueber-den-architekten-und-dann-ausschreiben.45878/page-2#post-654479
bereits die Bauantragsplanung (der Leistungsphase 4) erfüllt die Bedingung der hinreichenden Genauigkeit nicht. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ist sogar noch um mindestens die Entwässerungsplanung (sowie die Heizlastberechnung, das Lüftungskonzept und dergleichen) von der Bauantragsplanung entfernt. Vereinfacht gesagt, hat man am Ende der Leistungsphase 4 nur "das Haus vom Nikola__", und am Ende der Leistungsphase 3 sogar nur "das Haus vom Niko____".
 
K a t j a

K a t j a

Wenn man den himmelweiten Unterschied zwischen Ausschreibung und Angebotsanfrage auf die leichte Schulter nimmt und eine Budgetüberschreitung von ü20 (oder ü40) % keine Rolex spielt, dann genügen die Ergebnisse der Leistungsphase 3 (oder Leistungsphase 2) als Grundlage völlig, ja.
Keine Ahnung, wovon Du redest. Ich meinte einen ersten Entwurf, mit dem man z.B. bei einem GU oder Fertighausanbieter ein Preisangebot einholt. Wir haben das damals mit einem Standardgrundriss aus dem Katalog geschafft. Kommt natürlich immer sehr auf das Grundstück und die Gegebenheiten an.
Bei einer Ausschreibung wäre ich an dem Punkt noch lange nicht.
Wenn es dann doch auf Einzelvergabe hinaus läuft, ist ohne Leistungsphase 5 natürlich Harakiri.
 
11ant

11ant

Keine Ahnung, wovon Du redest. Ich meinte einen ersten Entwurf, mit dem man z.B. bei einem GU oder Fertighausanbieter ein Preisangebot einholt. [...] Bei einer Ausschreibung wäre ich an dem Punkt noch lange nicht.
Die Weichenstellung (nicht selten mit dem Nebenergebnis, vor dem eigentlichen Entwurf das Haus noch an das Budget anpassen zu müssen) macht man mit dem Vorentwurf, also vor der Leistungsphase 3. Zur Ausschreibung kommt es erst nach der Leistungsphase 5. Dazwischen kann durchaus annähernd ein halbes Jahr liegen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.02.2025
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