Da der See tiefer liegt als die Grundstücke und die Grundstücke somit in Richtung See abfallen, haben sich manche Bauherren gedacht "Ach ich gleiche mein Grundstück an" (Vollid.......Sorry). Somit ist das schöne Gesamtbild zerstört und jeder macht was er will. Ende vom Lied ist, dass das Letzte Grundstück am Wasser, welches den natürlichen Verlauf bebehalten hat, einen Höhenunterschied von bis zu 1,5 m zum Nachbarn hat, der meine er müsse angleichen.
Nun ist es aber so, dass das Nachbarschaftsgesetz besagt, dass man seinen Nachbarn nicht mit der herabfallenden Erde Belasten darf (Wie es genau heißt weiß ich gerade leider nicht). Um das zu schaffen, müsste er aber eine Mauer und/oder Rasenkantensteine Setzen. Diese würden sich dann jedoch in der Zone A befinden in der man nichts einfrieden darf.
Daher die Frage: Sind Rasenkantensteine Einfriedungen?
Nein, Rasenkantensteine und auch die L-Steine (Stützwinkel) die hier wohl eher gemeint sind, sind keine Einfriedungen.
Die Bezeichnung Vollidiot hat sich jemand m.E. allerhöchst reichlich verdient, wenn er eine solche "Angleichung" auch noch bis an die Grenze durchzieht, statt davor abzuböschen.
Auch wenn der Bebauungsplan die allfälligen Höhenangaben - insbesondere diejenigen, die die Geländemodellierung beschränken - vermissen läßt, sehe ich den Zweck der Zone A verletzt, wenn sie nicht auch von Geländemodellierungen ausgenommen wird.
Ich an Deiner Stelle würde so vorgehen:
1) Nachbarn ansprechen, daß er abböscht. Dann hast Du keine Erde zu Dir fallen. Sein Problem, daß er nicht zu Dir entwässern darf, bleibt jedoch bestehen.
2) Wenn 1. nicht gelingt, L-Steine setzen (wobei der "untere Schenkel" des L eigentlich unter seine Seite gehört).
3) Wenn jemand meckert, nötigenfalls einstweiligen Rechtsschutz suchen, d.h. kein Vollzug Deines L-Stein-Rückbaus bis zur Entscheidung über 4.
4) Ganz frech sein und den Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht kippen: offensichtlich verletzt er Dein Schutzbedürfnis davor, daß der Nachbar neben Dir die niedersächsischen Alpen erfindet. Hier muß der Bebauungsplan nachbessern ist ist bis dahin in seiner Gültigkeit auszusetzen.
Ceterum censeo: noch größere Vollidioten als Leute, die ihrem Seegrundstück selbst eine Steilklippe verpassen, kann man sich ja wohl kaum vorstellen.