Einführung Energieverordnung 2014 - Bewertungszeitraum

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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B

Bauexperte

Hallo,

Da fließt also sicher noch einiges Wasser den Rhein runter bevor die Novelle Einfluss auf Bauvorhaben haben wird.
Ich bin zunächst auch davon ausgegangen, daß es sicher noch eine gute Weile dauern wird; so schnell sind Beamte dann doch nicht - schon gar nicht länderübergreifend. Andererseits wurde das EEGWärm bereits verabschiedet, ebenso ist die Energieeinsparungsgesetz Novelle 2013 kürzlich in Kraft gesetzt; Letzteres der gesetzliche Rahmen für die nivellierte Energieeinsparverordnung.

Wann letztlich auch immer der Startknopf gedrückt wird, die Inhalte der im Fokus stehenden Energieeinsparverordnung sind bekannt; Überraschungen dürfte es daher nicht geben. Wir haben unsere BB bereits darauf abgestimmt; kann also so oder so (bei uns) nichts anbrennen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
f-pNo

f-pNo

Es ist soweit. Wie in der Presse übereinstimmend berichtet wird, hat heute der Bundestag die Einführung der Energieeinsparverordnung 2014 beschlossen. Die nivellierte Energieeinsparverordnung tritt 6 Monate nach der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt (sollte wohl in Kürze erfolgen) in Kraft. Dies würde bedeuten, dass ab Frühsommer 2014 die neue Energieeinsparverordnung gilt. Allerdings bin ich mir bei folgender Passage nicht sicher: "
"Angemessene und wirtschaftlich vertretbare Anhebungen der energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittlich 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs und um durchschnittlich 20 Prozent bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle - dem sogenannten zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten." (Zitat aus der Veröffentlichung der Pressemitteilung des Bundestages auf der Homepage Energieeinsparverordnung-online)

Bedeutet dies nun, dass die Energieeinsparverordnung 2014 zwar ab Frühsommer in Kraft tritt, aber die für uns wichtigen Punkte „energetische Anforderungen“ und „Wärmedämmung“ erst ab 2016 zu berücksichtigen sind?
 
B

Bauexperte

Hallo,

Bedeutet dies nun, dass die Energieeinsparverordnung 2014 zwar ab Frühsommer in Kraft tritt, aber die für uns wichtigen Punkte „energetische Anforderungen“ und „Wärmedämmung“ erst ab 2016 zu berücksichtigen sind?
Der nächste Schritt ist die redaktionelle Aufbereitung des Textes für die Energieeinsparverordnung-Novelle für die Verkündung der Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (kurz: Energieeinsparverordnung 2014) im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlages in Köln. Die Energieeinsparverordnung-Novelle könnte demnach tatsächlich noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Wer heute baut muss auch die aktuelle Energieeinsparverordnung (Energieeinsparverordnung 2009) beachten. Allerdings müssen Planer, Bauherren und Investoren bestimmter Bauvorhaben bereits den künftigen Energieeinsparverordnung-Standard im Blick haben, der zum Zeitpunkt der Bauabnahme gelten wird. Bei großen Projekten kann dies die Energieeinsparverordnung 2014 sein.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
K

klblb

Guest
von Energieeinsparverordnung-online:

Energieeinsparverordnung 2014: Wie geht es weiter mit der Novelle?

Bundesregierung: Wie die zuständigen Bundesministerien (Bau und Wirtschaft) in ihrer gemeinsamen Presseinformation berichten, hat die Bundesregierung in ihrer heutigen ´Kabinetts-Sitzung allen Maßgaben des Bundesrates zugestimmt und die Energieeinsparverordnung-Novelle verabschiedet.


Verkündung: Der nächste Schritt ist die redaktionelle Aufbereitung des Textes für die Energieeinsparverordnung-Novelle für die Verkündung der Änderungsverordnung zur Energieeinsparverordnung (kurz: Energieeinsparverordnung 2014) im Bundesgesetzblatt des Bundesanzeiger Verlages in Köln. Die Energieeinsparverordnung-Novelle könnte demnach tatsächlich noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt verkündet werden.


Inkrafttreten: Wie aus dem Bericht des zuständigen Bundesministerien hervorgeht, soll die Energieeinsparverordnung 2014 höchstwahrscheinlich ab Frühsommer 2014 gelten, d.h. 6 Monate nach ihrer Verkündung Ende dieses Jahres im Bundesgesetzblatt. Wie wir es von den bisherigen Energieeinsparverordnung-Fassungen kennen, gelten auch die auch spezielle Übergangsfristen, über die wir Sie informieren werden.



also, wir müssen wohl warten, wie das mit den Übergangsfristen wird.
 
M

Muskeltier

Für Neubauten ist die Sache nun allerdings eindeutig. Die Effizienzanforderungen werden einmalig, d.h. am 01.01.2016 um 25% verschärft. Somit bleibt ausreichend Zeit für Leute wie menzanu und uns.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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