Einführung Energieverordnung 2014 - Bewertungszeitraum

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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W

Wastl

Eine Fragestellung von Ihr ließ mich dann aber sehr grübeln: Wie gehen die Behörden damit um, wenn der Bauantrag noch dieses Jahr gestellt wird, der Bau selber aber erst in 5 Jahren startet (soweit keine Fristsetzung zwecks Bauabschluss im Bebauungsplan vorhanden ist)?
Mein Kenntnisstand:
Bauanträge sind ein Jahr gültig - dann muss gebaut werden. Danach muss eine Verlängerung (Fristverlängerung) des Bauantrages beantragt werden. Dabei kann das Bauvorhaben wegen geänderter Parameter abgelehnt werden.
 
M

Muskeltier

Guten Tag,
wir planen 2014 zu bauen. Derzeit Grundstückssuche und Bauantrag dann geplant für die erste Hälfte 2014. Wir gehen bisher aber von einem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 frühestens Mitte 14 aus. Und eine Verschärfung des Neubaustandards erwarten wir eher erst 2016.
Liegen wir da falsch?

Liebe Grüße
 
B

Bauexperte

Hallo,

Mein Kenntnisstand:
Bauanträge sind ein Jahr gültig - dann muss gebaut werden. Danach muss eine Verlängerung (Fristverlängerung) des Bauantrages beantragt werden. Dabei kann das Bauvorhaben wegen geänderter Parameter abgelehnt werden.
Dann ist Dein Kenntnisstand falsch!

Seit ungefähr 2 Jahren wird eine Baugenehmigung für 3 Jahre ausgesprochen. Danach muß ein neuer Bauantrag - nichts Fristverlängerung - beantragt werden ... nach der dann jeweils gültigen Energieeinsparverordnung. Eine Fristverlängerung geht nur dann durch - eventuell - , wenn sich die zwingenden Parameter nicht verändert haben.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Hallo,

wir planen 2014 zu bauen. Derzeit Grundstückssuche und Bauantrag dann geplant für die erste Hälfte 2014. Wir gehen bisher aber von einem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung 2014 frühestens Mitte 14 aus. Und eine Verschärfung des Neubaustandards erwarten wir eher erst 2016.
Liegen wir da falsch?
Ja!

So, wie es sich aktuell abzeichnet, gilt die neue Energieeinsparverordnung spätestens ab 01.01.2014.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt bearbeitet:
f-pNo

f-pNo

Vielen Dank.

Da kann ich ja beruhigt unseren Bauunternehmen auf die Füße treten, damit die bis November den (hoffentlich endgültigen) Entwurf erstellt haben, damit die Genehmigung im Dezember 2013 durchgeht.
 
M

Muskeltier

Hallo,
ich bin jetzt etwas verwirrt. Weil beschlossen ist die Verschärfung ja noch nicht, sondern liegt wohl bei den Ausschüssen. Es ist also durchaus möglich dass die Verschärfung für den Neubau nur in einer Stufe kommt, vielleicht 2015 oder 2016 - wie vom Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung gefordert.
Inkrafttreten soll die Verordnung, sofern denn mal eine beschlossen wird, "am sechsten Tag des auf die Verkündung im Gesetzblatt folgenden Monats".
Da fließt also sicher noch einiges Wasser den Rhein runter bevor die Novelle Einfluss auf Bauvorhaben haben wird.
Liebe Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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