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Wastl
Mein Kenntnisstand:Eine Fragestellung von Ihr ließ mich dann aber sehr grübeln: Wie gehen die Behörden damit um, wenn der Bauantrag noch dieses Jahr gestellt wird, der Bau selber aber erst in 5 Jahren startet (soweit keine Fristsetzung zwecks Bauabschluss im Bebauungsplan vorhanden ist)?
Bauanträge sind ein Jahr gültig - dann muss gebaut werden. Danach muss eine Verlängerung (Fristverlängerung) des Bauantrages beantragt werden. Dabei kann das Bauvorhaben wegen geänderter Parameter abgelehnt werden.