Eingebaute Fenster gleichen nicht dem Fensterplan. Beanstandung?

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B

Bieber0815

Der Ausschnitt im Mauerwerk für das Fenster ist korrekt; das Element 2.26 x 2.135 m kann eingebaut werden.
Ob das korrekt ist, hängt zweifelsohne auch davon, wo der Maurer das Loch gelassen hat! Sowohl Länge, Breite als auch die Position der Fensteröffnung müssen in ihrem Ist-Maß mit dem Soll übereinstimmen (innerhalb zulässiger Toleranzen, bevor jetzt einer damit kommt).
 
B

Bauexperte

1.
Baumurks bleibt Baumurks - und damit ein "Mangel". Vor und nach der Abnahme.
Dieses Statement wird sicher dem Frieden auf der Baustelle zuträglich sein; die Bereitschaft der Handwerker, Fehler im Rahmen wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zu korrigieren, beflügeln. Ich stelle mir gerade vor, daß der TE mit diesem Tenor auf seinen Rohbauer/Fensterbauer/Vertragspartner zugeht

Als ob es nicht schon genügend Besserwisser gäbe, welche die Bauherren zutiefst verunsichern; allen voran unter Nick oder bekannten Vereinen. Es müssen viele von ihnen im Innersten von Grund auf schlecht sein, daß sie jedem - insbesondere Banken + Handwerkern - nur Böses unterstellen.

Ich versuche seit beinahe 6 Jahren ein Verständnis für beide Seiten - wiederum auf beiden Seiten zu erwecken; nur so geht es. Übrigens nicht anders, als im sonstigen real life auch.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

taeps1984

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen Beiträge!
Seite 2 muss ich mir noch durchlesen!

Ich habe Neuigkeiten: Gestern war mein Großvater (rüstiger Rentner) auf der Baustelle und hat mit dem Fensterbauer gesprochen.
Der Fensterbauer meinte unter vorgehaltener Hand, dass die Rohbaufirma Schuld sei, weil er nach Maß die Rohbauöffnungen ausgemessen hat.

Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass der BT mit schlüsselfertiger Bauweise auch der Rohbauer ist.

Ich habe den BT heute noch einmal kontaktiert, ob er die Unstimmigkeit schon prüfen konnte.

[[[Wir hatten nämlich noch ein paar kleinere Beanstandungen an den Fenstern.
Bspw. sitzt das linke Dreh-Kippfenster höher als das rechte festverglaste Fensterelement.
Auch ein paar optische Mängel. Ebenso lief beim Öffnen der Dreh-Kippfenstern (Stunden später nach dem Regenschauer) das Wasser aus dem unteren
Rahmenloch auf den Rohbaufußboden, obwohl das Wasser - nach meiner Meinung - hätte ablaufen sollen. Keine Ahnung, ob das normal ist,
aber ich möchte später nicht das Fenster aufmachen und zusehen müssen, wie das Wasser auf den Fußboden läuft.]]]

Die Antwort vom BT war (ich muss dazu sagen, dass ich das Wort "Mängel" nie verwendet habe!), "dass die Mängel an den Fenstern" vom Fensterbauer behoben werden.
Außerdem stehe der BT "bei der Verschiebung des Fensters ... mit dem Fenster- und Rollladenbauer in Kontakt" und der BT wird sich wieder melden,
sobald er mehr weiß!

Was war jetzt die Ursache?
Im Fensterplan ist das untere Fenster im EG (beide festverglaste Fensterelemente sind gemeint) größer eingezeichnet (= 3,51m) als dieses Fenster in Wirklichkeit ist (=3,355m).
Das macht eine Differenz von knapp 16cm. Das bedeutet dass sich der mittlere Rahmen im EG um die Hälfte, also um 8cm, nach links verschieben hat.
Der Fensterbauer hat richtigerweise das Fenster ab der linken Stütze bis zur "Kaminwand" gemessen. In der Planung ging vermutlich das Maß des Fenster über die Eck-Stütze nach rechts hinweg,
weil die Maueröffnungen an sich stimmen.
Dem Rohbauer bzw. dem BT hätte auffallen müssen, dass das Fenster nur bis zur linken Kante der Eckstütze eingebaut werden kann.
Der Rohbauer hätte dann das obere Fenster im OG bzw. das Rohbauloch um 8 cm weiter nach links versetzen müssen!
Dies wurde leider im OG versäumt!

Ich werde euch auf dem laufenden Halten!

Ich bin gespannt, ob das Fenster im OG ausgebaut wird und um 8cm nach links versetzt wird.

Jetzt kann man sich natürlich streiten, ob der Aufwand den Nutzen rechtfertigt, aber ich habe natürlich sehr viel Geld für die Fenster bezahlt (Aluminium-Kunststoff)
und viel Zeit für meine Hausplanung aufgeopfert, damit die Fenster teilweise symmetrisch und stimmig zueinander sind. Von innen und außen.
Zudem haben wir auf der linken Seite die gleichen Fenster im EG und OG. Hier passt alles! Natürlich fällt das nicht jeden auf, aber als Bauherr
möchte man halt schon seine Pläne verwirklicht sehen!

VG
Manuel
 
T

taeps1984

Der Casus Cnactus ist ja wohl, dass die Mauerauslässe bekannt waren und wohl auch korrekt erstellt wurden


und



Was nicht bekannt war und wohl erst durch Fensterbauer oder wen auch immer ???? festgelegt wurde, ist die Breite der Eckstütze. Im verbleibendem EG-Ausschnitt wurde das Fenster dann wieder geteilt. Der Mittelpunkt der beiden Türen hat sich aber wg. Verbreiterung der Eckstütze dann weiter nach planrechts (in der Ansicht unten nach links) geschoben, so dass dieses Ergebnis entstand.
Anhang anzeigen 9363

Was da also meiner Meinung nach fehlte, war die korrekte Berechnung der Eckstütze und DANACH die genaue Planung der Fensterausschnittspositionen.

Frage wäre hier also, wer hätte die Eckstütze wann berechnen können und wessen Pflicht wäre es gewesen. Aufgrund der Zeichnungen sage ich mal, man hätte irgendetwas zusätzlich vereinbaren müssen, denn in der Zeichnung steht ausdrücklich, dass die Eckstütze nach Statik berechnet wird. Sie könnte also breiter oder schmaler als eingezeichnet sein.

JA GENAU! SO IST ES! Jedoch steht in meinem Bauvertrag noch nichts von dem Vermerk "Eckstützenverkleidung Stütze nach Statik". Erst im letzten Werkplan kam dieser Vermerk dazu.

Jedoch hätte der Rohbauer das obere Fenster - nach Festlegung der Stütze - nach links versetzen bzw. die Werkplanung hätte angepasst werden "müssen"?

Spätestens bei Erstellung des EG hätte auffallen sollen, dass das obere Fenster laut Fensterplan nicht mehr passt, da die Stütze dann bereits real vorhanden war.

Jetzt kann man sich fragen, ob der Rohbauer und dessen Architekt diese Unstimmigkeit hätte auffallen müssen bzw. ob nach Festlegung der Statik die Optik bzw. Stimmigkeit überhaupt maßgeblich ist?
Zumindest war die Stimmigkeit des oberen und unteren Fensters im Fensterplan eingezeichnet und die Maße des Fensters im EG haben sich ja im Nachhinein (nach Bauvertrag) geändert. Über diese Änderung hätte die Bauherrschaft - meiner Meinung nach - unterrichtet werden müssen.

Interessant ist nur, dass kein wirkliches Maß für das rechte Fenster (EG) vorzufinden ist!? Nur durch Abmessen im Plan. (also die angesprochenen 3,51m wie beim linken Fenster im EG auf der linken Seite der Hausansicht). In der Werkplanung steht nur 3,70m.
 
P

Payday

so richtig elegant ist das wirklich nicht. wer denn nun wie und warum ist bei einen schlüsselfertigen Haus nicht das Problem des Bauherren. der Ansprechpartner ist sowieso das Bauunternehmen, wo man unterschrieben hat.
die Statik als Grund ist hier doch nun quatsch, ansonsten soll der Nachweis erbracht werden, das das nur so gehen kann.
von der Optik her wurden hier Fenster fluchtend übereinander verkauft. so macht man das auch nach den regeln des handwerkes. laut deinen plan kann man davon ausgehen, das das auch so ausgeführt wird.

letztendlich bringt das alles aber recht wenig, da ein umsetzen des oberen fensters einen erheblichen aufwand bedeutet. es besteht Gefahr, das der Umbau dazu beiträgt, das das Fenster irgendwie undicht wird, Kratzer bekommt usw... auch wenn du theoretisch wiederum da Mängel/Fehler anzeigen kannst, wird die Sache meistens nicht besser (außer natürlich undichtigkeiten, da kommt keiner bei raus).
die beste Lösung wäre wohl eindeutig, mit den Bauunternehmen zu sprechen, was sie denn da nun machen könnte. überleg dir eine summe, zu welcher du bereit wärst, diesen schönheitsfehler "wegzugucken". noch besser und deutlich mehr rauszuholen gibt es, wenn du noch irgendwelche extras reinholen könntest. denn die kalkulieren, wenn sie es für dich für low machen, nur ihre echten kosten rein. so könnte ein extra, was dich normal 1500€ gekostet hätte, jetzt bei einer 500€ entschädigungszahlung drin sein. man müßte nur was vernünftiges finden, was du denn gerne noch haben möchtest.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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