Einreichen von "alten" Rechnungen

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Zuletzt aktualisiert 20.02.2025
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tomtom79

tomtom79

Ja du drückst dich komisch aus, Eigenkapital das angegeben ist kann man nicht zurückhalten.
Das muss ausgegeben werden bevor die bank Rechnungen zahlt. Wenn jetzt deinen Fußboden kaufst ist das ja Eigenkapital das anrechenbar ist.

Egal langsam ist es zu durcheinander.
 
H

hemali2003

Das war wie gesagt nicht meine Frage, sondern ob das Rechnungsdatum relevant ist oder auch vor Baubeginn liegen kann.

Wir belassen es jetzt einfach dabei und ich frage die Bank. Ist vielleicht einfach nicht mein Forum hier ;)
Sonst versteht man mich eigentlich immer:D
 
B

Bauexperte

sicher nicht wenn Darlehensgeber die Hausbank ist.
Jedenfalls ist das in meinem Umfeld so.
Auch Du kannst das nicht verallgemeinern; bei Dir ist es so. Das bedeutet nicht, daß es jede Hausbank vergleichbar agiert.

Was ist so schwer daran zu verstehen, daß jede Finanzierung, jedes BV anders ist ...? Es gibt keine allgemein gültige Regel. Kann es deshalb nicht, weil jeder Bankkunde/Bauherr mit anderen Voraussetzungen an das Thema Hausbau heran geht; jede finanzierende Bank ihre eigenen Spielregeln aufstellt ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauexperte

Das war wie gesagt nicht meine Frage, sondern ob das Rechnungsdatum relevant ist oder auch vor Baubeginn liegen kann.
Du hast jetzt viele Antworten in unterschiedlichen Beschreibungen erhalten. Tenor: Du bezahlst alles, was Du vorher (vor Baubeginn/Lauf der Finanzierung) kaufst, aus Deinem Eigenkapital (Eigenkapital). Logisch, daß sich das Eigenkapital, welches Du bei der finanzierenden Bank angeben willst, um diese Vorkäufe reduzieren muß. Oder anders ausgedrückt: Du hast ein Töpfchen für Angabe Eigenkapital bei der finanzierenden Bank und ein anderes Töpfchen Eigenkapital, was bei keiner Finanzierungsanfrage erwähnt wird; gleichwohl aber vorhanden ist ... _vor_ Abschluss der Finanzierung; sich nicht aus dieser speist ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.02.2025
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