Einschätzung Bebaubarkeit großes Grundstück nach §34

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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11ant

11ant

Eine Aufstockung der Altsubstanz erscheint mir nach ersten Gesprächen nicht wirtschaftlich. Wir wollen es auch einfach absolut individuell haben und uns nicht an Maßgaben der alten Bebauung halten.
Ich meinte damit primär: mit gleiche Stelle - gleiche Umrisse - nur eben zweigeschossig hättest Du schon´mal einen Anhaltspunkt, was beim Bauamt ja durchgehen müßte. Woanders hingestellt, könnten die sich eher zieren. Oder wenn es erheblich größer wäre oder mit gedrehter Längsachse zum bisherigen Gebäude.

Sekundär meinte ich aber durchaus auch, gepflegte Substanz nicht achtlos wegzuwerfen, zumal ein Abriss einschließlich Keller ja schließlich Aufwand macht. Wenn man dann an ähnlicher Stelle neu baut, neu ausschachtet, neu Hauseinführung macht, ist (im dümmsten Fall, wo der Traum-Neu-Standort bloß einen Meter weiter wäre) ein kleiner Kompromiß ein großer Sparer.

Bei richtig guten Architekten erkennt man nicht, aus welchem Stiljahrzehnt das "Ausgangsmaterial" gestammt hat - und noch nicht einmal, daß der "Neubau" überhaupt ein Umbau ist.
 
Nordlys

Nordlys

Man soll nicht vergessen, was der 34 will. Die Bebauung sozial verträglich regeln in bebauten Gebieten ohne B Plan. Das heisst, man schaut sich die Bebauung in der unmittelbaren Umgebung an, zwei Strassen weiter zählt nicht, sondern eben die Häuser links rechts gegenüber. Habe ich eine einheitliche Flucht zur Strasse? Firsthöhe? Nur Giebel oder auch Flachdächer, Pultdächer? Etc. Danach richtet sich dann, was als Neubau geht. Ich halte daher ein Beibehalten von Teilen des Altbestandes nicht für zielführend. Eher genau analysieren, was schon da ist und sich da anpassen. Oder wenn man das nicht will oder kann, Finger weg. Das Verweigern eines Mehrfamilienhaus durchs Bauamt z.B. seh ich nach den gelieferten Fotos als nur ok an.
 
Y

ypg

Ich habe nur zwei Bilder sehen können.
Es wäre schön, wenn Du die Fotos als Anhang für alle User hier bereitstellen könntest.
Ich kann verstehen, wenn man selbst seine eigenen Wünsche eines Einfamilienhaus auf einem Grundstück durchsetzen möchte... allerdings zählt für mich auch der örtliche und ökologische Aspekt.
Wenn ich mir die zwei ersten Fotos, die ich über die Links aufgerufen habe, so anschaue, weint mir das Herz, so einen schönen "Alt"Bau einfach abreißen zu lassen - er hat augenscheinlich alles zeitlose, was man sich von einem Bungalow wünscht. Für mich wäre auch ebenerdiges Bauen die erste Wahl, wenn man es sich leisten kann oder der BePlan es zulässt. Es gibt so viele schöne Symbiosen aus alt und neu...


Gruß, Yvonne
 
Nordlys

Nordlys

Ein hoch auf apple, sehe alle Bilder. Und sehe, der Forstweg, und nur der interessiert besteht aus niedrigen Zäunen und Hecken, aus max. 1,5 Geschoss mit Satteldach, keine Stadtvillen, keine zwei Geschosser, viele flache Bungalows, so...nun wende 34 an und siehe selbst, was geht....
 
Y

ypg

Off Topic:
Sorry @Nordlys... ich hab den Apfel... allerdings sitze ich nicht irgendwo davor, sondern halte in der Hand.
Es ist allerdings auch mühselig, den Usern argumentieren zu müssen, Direktdownloads zu tätigen als Verlinkungen zu Fremdseiten zu tun.
Ich habe noch andere Seiten offen - wenn ich 8 Dateien öffne, dann habe ich hier weitere 8 Fenster offen. Da ich aber mehrere User mit meinen Antworten beglücken muss, wird das schnell unübersichtlich.
Es ist ein komfortabler Service für alle, bitte den auch nutzen, @all und @R.Hotzenplotz




Gruß, Yvonne
 
11ant

11ant

Und sehe, der Forstweg, und nur der interessiert
Betr. der Gegenüber-Nachbarn Forststraße sehe ich das auch so, daß die alle mit zu betrachten sind - die mindestens eine Grundstücksecke gemein haben von zur Ville und Vorgebirgsweg jedoch auch. Auch das ganze Karree (gleiche Flurstücksnummern vor dem Schrägstrich) zur "Umgebung" zu rechnen, wäre in Gleichstellung zu Bebauungsplan-Fällen angemessen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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