Einschätzung finanzieller Rahmen

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Noelmaxim

@toxicmoloto

Falsch einfach falsch! In der Haushaltsberechnung bekommt das Kind (bei der Ing.ING-DiBa ist es nun wirklich mal als einzig mir bekannte Bank anders) eine pauschale - das hattest du ja auch erwähnt - aber zum Zeitpunkt der Finanzierungsbeantragung zählt das Kindergeld - ohne Nachweis übrigens - als nachhaltig anzurechnen Einkommen!!! Dh.der Erhalt des Kindergeldes beeinflusst die Haushaltsberechnung für das Kreditvotum vollumfänglich positiv als Einnahme!!!
 
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DG

Der Kita-Betrag ist sogar leicht aufgerundet. Wir zahlen aktuell (7:30 Uhr bist um 12:30 Uhr) 88,50€ plus ca.10€ Getränkepauschale. Der Betrag wird sich dann beim zweiten Kinde natürlich verdoppeln. Bei einer Vollbetreuung bis 16:30 Uhr könnte der Betrag, inkl. Mittagessen, auf bis zu 220€ ansteigen. Spielt aber keine Rolle da mein Frau nur von 7:45-12:00 Uhr Arbeiten wird. Und Ja, dass klappt auch alles so, weil wir es jetzt auch schon genau so machen. Schule, Kita, geplanter Bauplatz ist alles im Umkreis von 5km.

Das hier die Betreuungskosten explodieren sehe ich wirklich nicht. Die Kosten sinken ja auch wieder wenn die Kinder dann von der Kita in den KiGa kommen.
Ok, dann freu Dich, dass die Betreuungskosten so gering und planbar sind. Hier liegen die KiGa-Kosten gestaffelt nach Einkommen Ü3 bei bis zu 410€/mtl., U3 sogar bis zu 495€/mtl. und Mittagessen geht dann noch mal on top.

MfG
Dirk Grafe
 
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Noelmaxim

Kann mir bitte mal jemand helfen und sagen, wie ich eine PN oder Unterhaltung starten kann? Bei dem Feld etwas eingeben zu können war ich schon, will ich das weg senden (UNterhaltung beginnen) macht sich immer mein Dateiordner auf und die Nachricht will eine Datei angehängt bekommen.

Zu dem, hakt das Forum bei euch auch so? Das scrollen ist manchmal total langsam, zu dem kann ich auf der Seite manchmal etwas nicht anklicken, scrolle ich ein wenig geht es dann.

Habe ich was falsch eingestellt oder mache ich - ausser immer direkt und deutlich zu antworten etwas falsch mit der Bedienung des Forums?

Danke für die Hilfe.
 
Zuletzt bearbeitet:
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toxicmolotof

@Noelmaxim
Redest du von der aktuellen Kapitaldienstfähigkeit oder von der Kapitaldienstfähigkeit während der gesamten voraussichtlichen Kreditlaufzeit wie es die WIKRL vorsieht?

Ich erwarte, dass du deine Aussage korrigierst, dich entschuldigst und keine Halbwahreiten verbreitest.

"Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen hat das Kreditinstitut die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie zu anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen. Dabei hat das Kreditinstitut die Faktoren angemessen zu berücksichtigen, die für die Einschätzung relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann." Auszug aus Par. 18a KWG

Das bedingt nicht nur die aktuelle Fähigkeit, sondern auch die zukünftige Entwicklung, die angemessen berücksichtigt werden muss. Das gilt natürlich für Einnahmen ebenso wie für Ausgaben (wie durch mich weiter oben beschrieben).

*Bei einer Familie, Vater 40J Hauptverdiener und zwei Kinder 10 und 15 Jahre alt, Kreditlaufzeit 30 Jahre, das Kindergeld im Cashflow nachhaltig für länger als 10 bzw. 15 Jahre anzunehmen ist genau so fahrlässig, wie die ggf.. eintretende Einkommensminderung in den letzten 5 Jahren zu ignorieren, wenn es keine guten Gründe dafür gibt.

*Exemplarisches Beispiel
 
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halmi

Vielen Dank dafür das mein Thread hier vollkommen abdriftet

Mich interessieren keine exemplarische Beispiele die 1000 Meilen von meiner persönlichen Situation weg sind, noch was ihr sonstwo für eure Kinder bezahlen müsst, sry..
 
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Noelmaxim

Noch mal klare Ansage, das Kindergeld wird von den meisten Banken - ja fast allen - zum Zeitpunkt der Beantragung der Finanzierung als nachhaltiges Einkommen angesehen und bewertet.

Fällt das Kind aus der Haushalsberechnung und ist damit herauszurechnen, was ja dann bei einem laufenden Kredit der Fall ist, ist das Kindergeld auch nicht mehr als nachhaltig nötig.Die Bank kann jederzeit die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers anfragen und einfordern, auch sind wirtschaftliche Veränderungen der Bank anzuzeigen..........aber......

Weitere und tiefgreifendere Aussagen und Erklärungen zu dem Thema spielen hier keine Rolle. Es langweilt die User, da diese internen Abläufe - insbesondere die Umsetzung er Wohnimmobilienkreditrichtlinie - viel zu komplex sind, als dass ich diese jetzt hier erläutere!

Mich nervt ihre Interpretation der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, sorry! Ebenso das ewig weiter klar stellen zu müssen und insbesondere dem TE damit überhaupt keinen Gefallen zu tun!
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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