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Escroda
Verstehe nicht, was Du damit sagen willst. Ich hab' den Gesetzestext zitiert und dazu erläutert, dass der Friedhof kein bebautes Grundstück, sondern eine öffentliche Grünfläche ist. Damit ist der Eigentümer des Friedhofs nicht zur Errichtung einer Einfriedung verpflichtet und kann damit auch nicht an den Kosten beteiligt werden.Das ist doch ein Friedhof
Doch. Das Gesetz hat ja noch mehr Paragraphen:Da steht übrigens nirgends, dass jemand sich an den Kosten eines Zauns beteiligen muss....
§ 37
Kosten der Errichtung
(1) Die Kosten der Errichtung der Einfriedung tragen die beteiligten Grundstückseigentümer in den Fällen des § 32 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 zu gleichen Teilen.