Einzelaufmaß kann doch niemals stimmen.

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Y

ypg

Andererseits ist die vermeintliche Transparenz bei ausgewiesenen Versandkosten auch nur eine scheinbare...
Naja, der Trend geht ja dahin, dass der Verbraucher kostenlose Lieferung haben möchte. Kostet aber irgendjemanden...
Woher soll der Kunde/Laie denn wissen, dass ein Aufmaß deutlich mehr Aufwand darstellt, als zu übermessen!? Ich glaube auch nicht, dass der TE den Handwerker gebeten/aufgefordert hat ein Aufmaß zu nehmen!?
Das gehört in meinen Augen eben zum kunden- und serviceorientierten Handeln, entweder den Kunden auf die Sachlage vorab hinzuweisen oder anschließend deutlich im Angebot darzustellen.
Sehe ich bei einem Verputzer etwas anders. Der arbeitet hauptsächlich für Firmen wie GUs und so. Und letztendlich hat er doch guten Kundenservice gemacht: er hat es erklärt und auf die DIN verwiesen.

Ich stelle mir gerade vor, dass ich mir anmaße, meinen PC zu tunen, gehe zum Fachmann (PC-Handel) und sag ihm „ich will Arbeitsspeicher, habe dieses Gerät und so weiter“. Dann gibt er mir ein Teil, (was auch das richtige wäre), und will es mir verkaufen. Und ich schaue ihn dann verwundert an, weil er mir den Einbau nicht erklärt.
Ist vielleicht ein nicht kongruentes Beispiel, deckt sich aber mit meiner Aussage, dass ein Endverbraucher in einer großen weiten Welt des Fachhändlers oder Handwerker eben nicht das sofort bekommt, was er erwartet. Der Endverbraucher lässt den wichtigen Dienstleister, seinen Ansprechpartner, der seine Sprache spricht, der sich also kümmert, aus, weil er sparen möchte. Dass da dann Grenzen sind bzw. wenig Schnittpunkte in der Kommunikation, damit muss er dann rechnen.
 
11ant

11ant

Ich kann wiederum nicht verstehen wie man nicht verstehen kann, dass man als Kunde nen halbwegs vernünftigen Kostenvoranschlag haben möchte.
Na davon rede ich doch gerade: ein vernünftiger Kostenvoranschlag ist einer, in den man eben nicht einen Kalkulationsaufwand einpreisen muß, der OHNE GEWINN AN TREFFGENAUIGKEIT ineffizienter wäre. Es ist ja eben keine Schnoddrigkeit, sondern ein ERFAHRUNGSWERT, wo man eine GEEIGNETE sachgerechte Ermittlungsvereinfachung ansetzt. Niemand hat die Absicht, irgendein Genauigkeitsbedürfnis durch Mißachtung zu verletzen. Das ist kein Erfahrungswert, bis zu welcher Größe von Öffnungen die Kunden das Übermessen schlucken - sondern wo der optimale Schwellenwert liegt, um ERGEBNISUNSCHÄDLICHE Vereinfachungen vorzunehmen.
Wir müssten irgendwann in den nächsten 2-3 Jahren mal unser EG neu verputzen lassen. [...] Ich messe das am besten vorher selbst aus und dann frage ich 2-3 Unternehmen mit diesen Zahlen an. Sonst rechnet da jeder sein eigenes Süppchen zurecht und ich kanns nicht vergleichen.
Das kannst Du gerne machen. Der Berufsschullehrer Deiner Verputzer wird sich freuen, am konkreten Beispiel Deiner Referenzfassaden den Nachweis führen zu können, wie gering es die Rechnung (im ERGEBNIS !) "verfälschte", wenn man künftig bis 2,4 oder 2,6 Quadratmeter (oder gar ganz revolutionär: garnicht) die Öffnungen übermäße. Kleider-Konfektionsgrößen stellt man ja auch alle paar Jahrzehnte mal wieder auf den Prüfstand. Also verkehrt ist diese Ketzerei nicht. Wiesoweshalbwarum, wernichtfragtbleibtdumm, so heißt es schon in der Sesamstraße. Lediglich gegen einen Schlitzohrigkeitsverdacht möchte ich (technischer Kaufmann, außer mit Metzgern mit keinen Handwerkern verwandt) die normgerechten Übermesser verwahren.
 
K

knalltüte

also zu übermessen ist so (lange) üblich das es für jeden Fachmann auch absolut selbstverständlich ist, das er es nicht separat erklärt.

Bei unserem Häuslebauer wurde im Auftrag allerdings im Vertrag darauf hingewiesen das auch Öffnungen größer als die 2.5m² übermessen werden (das galt für die 10cm dicken Massivholzwände). Hier kam auch die Erklärung warum (planen, sägen, Ecken, Kanten, Laibungen, etc.)
Wir haben es verständig aufgenommen und akzeptiert :p

@ypg Deswegen verkaufen ich NIE Einzelteile an Endkunden :rolleyes:
Der erwartet das (stundenlange Beratung bzgl. Einbau etc.) tatsächlich oft im Bereich der IT kostenlos. Ich möchte aber gerne je AE 8€ netto haben. Das beisst sich und macht mir dann keinen Spass mehr
 
H

haydee

Wer selber Ausschreibungen und Bauleitung übernimmt sollte damit grob vertraut sein wie kalkuliert wird. Ein Kostenvoranschlag darf über und unterschritten werden. Das können durchaus 20 % sein.
Es sollten auch Grundkenntnisse vorhanden sein wie Arbeiten ausgeführt werden mit welchen Materialien.
„Mach ma die Wand lila“ ist wohl etwas sehr ungenau.

Gefällt einem die Art und Weise eines Handwerks nicht, sollte man sich einen anderen suchen. Versteht man sich nicht und vertraut nicht ist das eine schlechte Basis.
 
Y

ypg

Deswegen verkaufen ich NIE Einzelteile an Endkunden :rolleyes:
Der erwartet das (stundenlange Beratung bzgl. Einbau etc.) tatsächlich oft im Bereich der IT kostenlos. Ich möchte aber gerne je AE 8€ netto haben. Das beisst sich und macht mir dann keinen Spass mehr
Ich habe vollstes Verständnis.
Ich habe auch mal selbstständig Dienstleistung betrieben. In der Fototechnik gibt es das Urheberrecht. Man verkauft Nutzungsrechte. Das steht im Angebot. Nach der Rechnung, alles lief gut ab, wunderte ihn mein Hinweis, Foto Weitergabe untersagt nach Blabla- Ueheberrechte usw., also ein 5-Zeiler. Ich erklärte ihm die Sachlage. Wollte er nicht verstehen. Wollte. Soll ich ihn jetzt die ganzen Urheberrechtsgesetze erklären? Die ganze Zzsamnensetzung, Gründe etc? Das Thema ist ja recht komplex. Seine benötigten Infos hatte er ja. Ich hab dann gesagt, er solle sich dran halten und wenn nicht, dann macht er sich strafbar. War ich da jetzt kundenunfreundlich? Ich denke, an einer gewissen Zeit und Aufwand muss der Kunde selbst mal was dazutun, zu verstehen oder es wenigstens zu akzeptieren.
Damit meine ich nicht den TE, der ja kurzerhand hier nachgefragt hat. Alles gut. Aber der Tenor, dass der Zahler sich alle Rechte einfordert bis zum letzten Kleingedruckten, da gehe ich nicht mit. Er selbst ist in der Pflicht, den Vertrag, den er eingehen will, zu verstehen.
 
Zuletzt aktualisiert 17.05.2024
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