Einzelhaus-Wohneinheiten, Bebauungsplan...

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P

Payday

moin

ich habe da mal eine frage zu unseren Bebauungsplan.

dieser besagt:

- Bauweise allgemeines Wohngebiet: nur Einzelhäuser zulässig nach §22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung

Maß der baulichen Nutzung, Bauweise:

2.3 In den allgemeinen Wohngebieten sind maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Als Wohngebäude gelten auch Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen.
2.4 Im allgemeinen Wohngebiet ist in Wohngebäuden je angefangener 1000 m² Grundstücksfläche maximal eine Wohneinheit erlaubt.
Nun hat ein Nachbarn eine Einliegerwohnung erstellt, ein anderer baut sogar ganz offensichtlich eine Stadtvilla mit 2 Wohnparteien (2x exakt gleicher Grundriss, Hauswirtschaftsraum von außen direkt erreichbar usw). KEIN Grundstück erreicht die 1000qm, das größte Grundstück im Wohngebiet liegt bei 900qm.
Wie kann also jemand sowas bauen dürfen ? Ich kann mir schwer vorstellen, das jemand sowas einfach so eigenmächtig macht oder das Amt veräppelt. Wo ist da der Kniff, das sowas erlaubt ist?!

im Zweifelsfall kann das ja richtig teuer werden, da das nicht mal so eben abgeändert werden kann.
 
P

Payday

niemand kann da was zu sagen? ich bin eigentlich sehr gut bemächtigt, DIN und andere komisch formulierte dinge zu lesen. trotzdem werde ich hier nicht draus schlau, wie jemand bei so einen Bebauungsplan eine Einliegerwohnung, geschweige denn, ganz offensichtlich ein 2 Parteien Haus zu stellen (mit 1haustür). und wenn wir dabei sind, wie kann der Hauswirtschaftsraum, welcher außen vorm Haus angebaut wird, direkt bis auf 1cm an den privaten weg vom Nachbarn angebaut werden (3meter Grenzbebauung?)
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Wo ist da der Kniff, das sowas erlaubt ist?!
Ich würde auf Befreiung vom Bebauungsplan tippen.

ganz offensichtlich ein 2 Parteien Haus zu stellen (mit 1haustür).
Dann wird die innere Aufteilung imho nach WEG geteilt. Das ist ein "Kniff", auf welchen häufig zurückgegriffen wird, wenn Zweifamilienhaus lt. Bebauungsplan nicht erlaubt sind.

und wenn wir dabei sind, wie kann der Hauswirtschaftsraum, welcher außen vorm Haus angebaut wird, direkt bis auf 1cm an den privaten weg vom Nachbarn angebaut werden (3meter Grenzbebauung?)
Entweder ebenfalls Befreiung vom Bebauungsplan, gegenseitige Baulast oder der Hauswirtschaftsraum ist als ganz normale Garage im Bauantrag angegeben worden.

Warum interessiert Dich das überhaupt?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
MarcWen

MarcWen

Ich würde auf Befreiung vom Bebauungsplan tippen.
Glaube ich eher weniger. Wer solche engen Restriktionen aufstellt wird nicht so einfach mit Befreiungen umsich werfen.
Normalerweise werden in Bebauungsplänen Max 2 WEH gefordert, warum man hier die Restriktion über die Grundstücksgröße fährt, wo kein Grundstück > 1.000 qm ist, weiß wohl nur das Bauamt.
 
P

Payday

es scheint dann wirklich die WEG Teilung zu sein, da es genau die beiden Vorschriften aushebelt. sowas muss man aber erst mal wissen

das Bauamt gibt keine sonderspielereien aus, weil im Grunde alles erlaubt ist was man möchte. es wurden auch explizit Einfamilienhaus gefordert, ein Doppelhaus gibt es hier nicht einmal. und nun nach 2jahren und 60 von 90 gebauten einzelhäusern kommt jemand an und baut da frech nen 2 Parteien Haus da hin.
 
77.willo

77.willo

Warum ist das frech? Er wird einen Weg gefunden zu haben und dich beeinträchtigt das ja wohl auch nicht. Warum sich also den Kopf um fremde Angelegenheiten zerbrechen?
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
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