P
Payday
moin
ich habe da mal eine frage zu unseren Bebauungsplan.
dieser besagt:
Wie kann also jemand sowas bauen dürfen ? Ich kann mir schwer vorstellen, das jemand sowas einfach so eigenmächtig macht oder das Amt veräppelt. Wo ist da der Kniff, das sowas erlaubt ist?!
im Zweifelsfall kann das ja richtig teuer werden, da das nicht mal so eben abgeändert werden kann.
ich habe da mal eine frage zu unseren Bebauungsplan.
dieser besagt:
Nun hat ein Nachbarn eine Einliegerwohnung erstellt, ein anderer baut sogar ganz offensichtlich eine Stadtvilla mit 2 Wohnparteien (2x exakt gleicher Grundriss, Hauswirtschaftsraum von außen direkt erreichbar usw). KEIN Grundstück erreicht die 1000qm, das größte Grundstück im Wohngebiet liegt bei 900qm.- Bauweise allgemeines Wohngebiet: nur Einzelhäuser zulässig nach §22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung
Maß der baulichen Nutzung, Bauweise:
2.3 In den allgemeinen Wohngebieten sind maximal zwei Wohnungen je Wohngebäude zulässig. Als Wohngebäude gelten auch Gebäude, die überwiegend dem Wohnen dienen.
2.4 Im allgemeinen Wohngebiet ist in Wohngebäuden je angefangener 1000 m² Grundstücksfläche maximal eine Wohneinheit erlaubt.
Wie kann also jemand sowas bauen dürfen ? Ich kann mir schwer vorstellen, das jemand sowas einfach so eigenmächtig macht oder das Amt veräppelt. Wo ist da der Kniff, das sowas erlaubt ist?!
im Zweifelsfall kann das ja richtig teuer werden, da das nicht mal so eben abgeändert werden kann.