Allem Anschein nach ist das ziemlicher Murks. Wie üblich hat die Sache zwei Aspekte:
1.) Das Fachliche
Man kann mal jemanden holen, der sich damit auskennt. Das kann ein bekannter Elektromeister sein, sollte nur nicht unbedingt der Kumpel vom Schwager sein, der in der Freizeit gerne bastelt (es sei denn, er ist Elektromeister). Oder noch besser ein offizieller, bestellter Sachverständiger (Gelbe Seiten, google, Handwerkskammer, Fachverbände, ...).
2.) Das Rechtliche
Es ist dummerweise so, dass man durch formale Fehler seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung verlieren kann! Dann hat man zwar Recht, bekommt es aber nicht und bleibt auf dem Schaden sitzen! Unglaublich für den naiven Laien, ist aber so. Daher ist es wichtig, auch die rechtliche Lage klar zu kennen (Wer hat wen beauftragt? Was war vereinbart? Welches Recht galt? Wurde die Leistung schon abgenommen?) und bei Mängeln formvollendet und fristgerecht zu rügen. Wenn Du die Fragen nicht beantworten kannst, lass Dich bei einem Fachanwalt für Baurecht beraten (Gelbe Seiten, google, Anwaltskammer, ...).