G
Grym
Ich hätte mal eine Frage zur Energieeinsparverordnung 2016, es steht ja öfters da, dass sich der Transmissionswärmeverlust um 20 Prozent verringert, jedoch finde ich diese Zahl, im Gegensatz zur Änderung des Primärenergiebedarfs, im Gesetzestext nicht wieder. Was stattdessen da steht:
Des Weiteren richtet sich der KFW55-Standard ja an diesem Referenzwerten aus bezüglich Transmissionswärmeverlust. Kfw55 ist bei 70 Prozent, also ist KFW55 in Bezug auf diese Nenngröße 30 Prozent "schärfer" als Energieeinsparverordnung 2016?
Darauf lassen auch die vereinfachten Kennwerte für KFW55 schließen, z.B. Wärmebrückenzuschlag 0,05x0,7=0,035 oder 0,28x0,7=0,2. Von wegen vereinfacht, da muss man ja alle Wärmebrücken rechnen.
Dann stimmt die Gleichung Kfw70 entspricht etwa Energieeinsparverordnung 2016 aber auch ganz und gar nicht. KFW70 hat 85 Prozent der Referenzwerte, Energieeinsparverordnung 2016 bezieht sich auf 100 Prozent der Referenzwerte. Damit ist KFW70 immer noch 15 Prozent schärfer in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust als die neue Energieeinsparverordnung. Nur beim Vergleich der Primärenergie kommt man sich nahe, hier fordert KFW70 ja 70 Prozent, die Energieeinsparverordnung eine Verschärfung um 25 Prozent, also 75 Prozent.
Damit spannen wir den Bogen zu Gas+Solar in 2016. Ein KFW70-Haus übererfüllt sowohl Primärenergiebedarf wie auch Transmissionswärmeverlust der Energieeinsparverordnung 2016. Wenn es bisher KFW70 mit Gas + Solar gab, dann gibt es das auch weiterhin. Die Erfordernisse nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden durch die Anlage im Punkt I. 1.) a) aa) erfüllt.
Meinungen? Korrekturen? Gegenmeinungen? Thesen? Andere Kommentare?
Das bedeutet also eigentlich, dass diese Referenzwerte bisher noch nicht gegolten haben und jetzt ab Januar 2016 überhaupt erst gelten? Die 20-prozentige Verschärfung ist nur implizit/kalkulatorisch zu sehen, oder?Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die Wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Des Weiteren richtet sich der KFW55-Standard ja an diesem Referenzwerten aus bezüglich Transmissionswärmeverlust. Kfw55 ist bei 70 Prozent, also ist KFW55 in Bezug auf diese Nenngröße 30 Prozent "schärfer" als Energieeinsparverordnung 2016?
Darauf lassen auch die vereinfachten Kennwerte für KFW55 schließen, z.B. Wärmebrückenzuschlag 0,05x0,7=0,035 oder 0,28x0,7=0,2. Von wegen vereinfacht, da muss man ja alle Wärmebrücken rechnen.
Dann stimmt die Gleichung Kfw70 entspricht etwa Energieeinsparverordnung 2016 aber auch ganz und gar nicht. KFW70 hat 85 Prozent der Referenzwerte, Energieeinsparverordnung 2016 bezieht sich auf 100 Prozent der Referenzwerte. Damit ist KFW70 immer noch 15 Prozent schärfer in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust als die neue Energieeinsparverordnung. Nur beim Vergleich der Primärenergie kommt man sich nahe, hier fordert KFW70 ja 70 Prozent, die Energieeinsparverordnung eine Verschärfung um 25 Prozent, also 75 Prozent.
Damit spannen wir den Bogen zu Gas+Solar in 2016. Ein KFW70-Haus übererfüllt sowohl Primärenergiebedarf wie auch Transmissionswärmeverlust der Energieeinsparverordnung 2016. Wenn es bisher KFW70 mit Gas + Solar gab, dann gibt es das auch weiterhin. Die Erfordernisse nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden durch die Anlage im Punkt I. 1.) a) aa) erfüllt.
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