Energieeinsparverordnung 2016 / KFW55 / Gas+Solar in 2016

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G

Grym

Ich hätte mal eine Frage zur Energieeinsparverordnung 2016, es steht ja öfters da, dass sich der Transmissionswärmeverlust um 20 Prozent verringert, jedoch finde ich diese Zahl, im Gegensatz zur Änderung des Primärenergiebedarfs, im Gesetzestext nicht wieder. Was stattdessen da steht:

Ab dem 1. Januar 2016 darf der spezifische, auf die Wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nicht überschreiten.
Das bedeutet also eigentlich, dass diese Referenzwerte bisher noch nicht gegolten haben und jetzt ab Januar 2016 überhaupt erst gelten? Die 20-prozentige Verschärfung ist nur implizit/kalkulatorisch zu sehen, oder?

Des Weiteren richtet sich der KFW55-Standard ja an diesem Referenzwerten aus bezüglich Transmissionswärmeverlust. Kfw55 ist bei 70 Prozent, also ist KFW55 in Bezug auf diese Nenngröße 30 Prozent "schärfer" als Energieeinsparverordnung 2016?

Darauf lassen auch die vereinfachten Kennwerte für KFW55 schließen, z.B. Wärmebrückenzuschlag 0,05x0,7=0,035 oder 0,28x0,7=0,2. Von wegen vereinfacht, da muss man ja alle Wärmebrücken rechnen.

Dann stimmt die Gleichung Kfw70 entspricht etwa Energieeinsparverordnung 2016 aber auch ganz und gar nicht. KFW70 hat 85 Prozent der Referenzwerte, Energieeinsparverordnung 2016 bezieht sich auf 100 Prozent der Referenzwerte. Damit ist KFW70 immer noch 15 Prozent schärfer in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust als die neue Energieeinsparverordnung. Nur beim Vergleich der Primärenergie kommt man sich nahe, hier fordert KFW70 ja 70 Prozent, die Energieeinsparverordnung eine Verschärfung um 25 Prozent, also 75 Prozent.

Damit spannen wir den Bogen zu Gas+Solar in 2016. Ein KFW70-Haus übererfüllt sowohl Primärenergiebedarf wie auch Transmissionswärmeverlust der Energieeinsparverordnung 2016. Wenn es bisher KFW70 mit Gas + Solar gab, dann gibt es das auch weiterhin. Die Erfordernisse nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden durch die Anlage im Punkt I. 1.) a) aa) erfüllt.

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T21150

T21150

Das Thema ist der Burner schwer. Sicher kann Bauexperte auch was dazu sagen.

Rest siehe unten.....Kontext. T:.....
( : Jetzt verstecken sich meine Kommentare in einer Box....okay. Ich lass es diesmal so....)

Ich hätte mal eine Frage zur Energieeinsparverordnung 2016, es steht ja öfters da, dass sich der Transmissionswärmeverlust um 20 Prozent verringert, jedoch finde ich diese Zahl, im Gegensatz zur Änderung des Primärenergiebedarfs, im Gesetzestext nicht wieder. Was stattdessen da steht:
T: Ich sehe die Energieeinsparverordnung 2016 so, dass man so round about 20% generell besser dämmen muss als vorher (Wände, Bodenplatte, Dach,....).


Das bedeutet also eigentlich, dass diese Referenzwerte bisher noch nicht gegolten haben und jetzt ab Januar 2016 überhaupt erst gelten? Die 20-prozentige Verschärfung ist nur implizit/kalkulatorisch zu sehen, oder?
T: Nein, die Verschärfung ist glaube ich real zu realisieren.
Natürlich gelten die neuen Referenz Werte erst 2016.
In wie weit Primär-Energie-Verbrauch (Energie-Träger abhängig) + Dämmung im Grenzfall aufgerechnet werden. Siehe unten: Keine Ahnung derzeit.

Des Weiteren richtet sich der KFW55-Standard ja an diesem Referenzwerten aus bezüglich Transmissionswärmeverlust. KFW55 ist bei 70 Prozent, also ist KFW55 in Bezug auf diese Nenngröße 30 Prozent "schärfer" als Energieeinsparverordnung 2016?

T: Jetzt komm ich ein wenig in´s Schleudern, Bauexperte: Hilfe.
KFW70: Fällt ersatzlos weg. KfW 55 und kleiner: Bleibt quasi genau so erhalten, wie heute.
Somit verschlechtern sich auf dem Papier KfW 55 und kleiner bezüglich der neuen 100% Referenz 2016. Bleiben aber baulich quasi unverändert.

Darauf lassen auch die vereinfachten Kennwerte für KFW55 schließen, z.B. Wärmebrückenzuschlag 0,05x0,7=0,035 oder 0,28x0,7=0,2. Von wegen vereinfacht, da muss man ja alle Wärmebrücken rechnen.

T: Man muss eh alle Wärmebrücken rechnen.....wobei da gab es doch unterschiedliche Verfahren, auch pauschalisierte?!

Dann stimmt die Gleichung KFW70 entspricht etwa Energieeinsparverordnung 2016 aber auch ganz und gar nicht. KFW70 hat 85 Prozent der Referenzwerte, Energieeinsparverordnung 2016 bezieht sich auf 100 Prozent der Referenzwerte. Damit ist KFW70 immer noch 15 Prozent schärfer in Bezug auf den Transmissionswärmeverlust als die neue Energieeinsparverordnung. Nur beim Vergleich der Primärenergie kommt man sich nahe, hier fordert KFW70 ja 70 Prozent, die Energieeinsparverordnung eine Verschärfung um 25 Prozent, also 75 Prozent.

T: Was Du schreibst, ist kompliziert. Ich sage mal so: Eine KfW 70 Immo muss man wegen der Energieeinsparverordnung 2016 nicht gleich total abschreiben und verschrotten. Sie kommt in etwa in den Wert, des neuen Energieeinsparverordnung 2016-100% Hauses. Differenzen gibt es. Tendenziell ist das KFW70 eventuell im Einzelfall besser. Irgendwie ein wenig charmant: Eine Mehrzahl baut(e) letztlich KFW70. Ich persönlich kenn nur ein KFW55 im Umfeld.....aber noch keine Verbrauchswerte.

Damit spannen wir den Bogen zu Gas+Solar in 2016. Ein KFW70-Haus übererfüllt sowohl Primärenergiebedarf wie auch Transmissionswärmeverlust der Energieeinsparverordnung 2016. Wenn es bisher KFW70 mit Gas + Solar gab, dann gibt es das auch weiterhin. Die Erfordernisse nach Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz werden durch die Anlage im Punkt I. 1.) a) aa) erfüllt.

T: Thema denke ich noch nicht final insgesamt 100% klar.
Man muss besser dämmen. Sowieso. Nur wie sich Dämmung + zu Primär-Energie-Verbrauch - auswirkt, wie man was um welche Kosten aufrechnen kann, das hab ich selbst noch nicht kapiert (und sonst kapier ich sowas eher fix). Ich würde mich ja freuen, wenn das jemand hier beschreiben könnte, der es kapiert hat.
Der Primär-Energie-Verbrauchs-Faktor von Strom sinkt von 2,4 auf 1,8. Der von Gas bleibt gleich.
Dennoch scheint es so zu sein, dass man die Werte 2016 so ohne weiteres nicht mit Gas/Solar schafft. Zumindest nicht ohne thermisch Solar + Heizungs-Unterstützung, die bedingt dann sinnigerweise Vakuum Kollektoren: Teuer. Plus ggf.. weitere Dämm Maßnahmen. Mit (LW)WP bekommt man die Werte wohl auf dem Papier eher locker hin, mit "Verzicht" auf Dämmung.

Ich bin gespannt, wohin das geht. Und wann das klar wird.



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Grym

"Klar" ist das schon lange, weil es keine Energieeinsparverordnung 2016 in diesem Sinn gibt, sondern alle Vorgaben bereits in der Energieeinsparverordnung 2014 drin stehen "mit Wirkung ab" dem 01. Januar 2016. Ich lese öfters von 20 Prozent besser dämmen, in Presseartikeln, Foren, etc. aber im Gesetz steht davon nichts. Noch etwas zur Klarstellung, KFW-Standards bedingen immer die Einhaltung zweier Standards, Primärenergiebedarf xy Prozent vom Energieeinsparverordnung-Standard und Transmissionswärmeverlust xy Prozent vom Energieeinsparverordnung-Standard. Ich beziehe mich hier primär auf letzteres, auch wenn der Namensgeber der KFW-Standards der Primärenergiebedarf ist (KFW55 bedeutet 55 Prozent des Energieeinsparverordnung-Standards im Bezug auf Primärenergiebedarf und 70 Prozent im Bezug auf Transmissionswärmeverlust).

Soweit ich das sehe, gelten die Referenzwerte in Bezug auf Transmissionswärmeverlust überhaupt erst ab Januar 2016. Dagegen waren die gleichen Referenzwerte bisher schon gültig für die Berechnung des Primärenergiebedarfs.

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass auch 2016 Gas ohne Solar aber mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung möglich ist. Genaueres dazu evtl. später.

Wärmebrücken müssen nicht gerechnet werden, "hauen" aber ganz schön rein bei Nichtberechnung. Dann ist 0,1 anzunehmen je m2 Wärmeübertragende Hüllenfläche. Bei Gleichwertigkeitsnachweis ist 0,05 anzunehmen, exakt berechnet sind sicher Werte von 0,03 und besser möglich.
 
T21150

T21150

Bin hier auf dünnem Eis unterwegs. Hoffe dazu lernen zu können (weil mich das Thema sehr interessiert). Hier lerne ich gerne dazu. Mir macht das total Spaß, das Thema.

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass auch 2016 Gas ohne Solar aber mit Kontrollierte-Wohnraumlüftung möglich ist. Genaueres dazu evtl. später.
Es wird wohl "irgendwie" möglich sein. Ob die Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung reicht?
Werden wir sehen. Es gibt so Behauptungen. Ich glaube noch nicht dran. Denke, das klappt nur mit Heizungs-Unterstützung von thermisch solar. Und das ist auch schön-rechnen.
Meine 70er-Bude hat quasi schon die ganzen Klamotten drin und auch von den Transmissions-Wärme-Verlusten ist die gut, das Gas + Hilfs-Energie haut aber den Primär-Energie-Faktor hinweg.....
Wenn ich mehr Fakten habe, kann ich mal ein wenig im Einzelfall nach rechnen....
Nach dem was ich bisher weiss: Büdchen besser als KFW70, würde KFW 2016 grad so schaffen.
Brauche mehr Fakten........hab ich aber derzeit nit.
Da ich wegen Photovoltaik Anlage 2016 eh am Überlegen bin, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen, und es würde passen, dann würde ich Büdchen gleich auf den Standard nachzertifizierten lassen (fiktiver Wiederverkaufswert für gutes Bauchgefühl, Spielerei).

Wärmebrücken müssen nicht gerechnet werden, "hauen" aber ganz schön rein bei Nichtberechnung. Dann ist 0,1 anzunehmen je m2 Wärmeübertragende Hüllenfläche. Bei Gleichwertigkeitsnachweis ist 0,05 anzunehmen, exakt berechnet sind sicher Werte von 0,03 und besser möglich.
[/QUOTE]
Ich meine, bei mir sind die gerechnet worden. Ich muss mal morgen eben in die 50 + x Seiten rein schauen.
 
G

Grym

Nur mal kurz zu der Kontrollierte-Wohnraumlüftung-Lösung ohne Solar:
In einem Gebäude mit Keller in der thermischen Hülle kommt man auf ein relativ große Volumen, ich habe hier für ein Haus der Größe 11x9 mit 2 Vollgeschossen und Keller ein Volumen von ca. 850m3 errechnet. Die Lüftungswärmeverluste werden berechnet (soweit ich weiß) mit 0,34 x 0,55 x 850 = 159 W/K. Bei einer Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung mit 90 Prozent Wärmerückgewinnung rechnet es sich m.W. wie folgt: 0,34 x (0,55 *(1,00 - 0,90) + 0,2) x 850 = 0,34 x 0,255 x 850 = 74 W/K.

Bei einem Haus dieser Größe mit Keller machen Lüftungsverluste (rechnerisch!) fast die Hälfte der Wärmeverluste aus. Die Bodenplatte und die Kellerwände werden ja über Faktoren schön gerechnet, wogegen ich nichts davon gelesen habe, dass die Lüftungsverluste vom Kellervolumina weniger beachtet werden.

Wenn ich von der Hälfte die Hälfte einspare, dann habe ich meine 25 Primärenergieeinsparung bereits erledigt. Halte ich jetzt noch die Referenzwerte ein, habe ich die Energieeinsparverordnung 2016 eingehalten. Energieeinsparverordnung 2016 Referenzgebäude hat Gas ohne Solar - das sollte man nicht vergessen!

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird, nur wenig, kniffliger. Es erlaubt Ersatzmaßnahmen und deren Kombination. Die Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist eine vollwertige Ersatzmaßnahme, wenn ich damit 50 Prozent der Energie decke. Kommt nicht ganz hin, eher 25 Prozent. Also habe ich die Anforderung etwa hälftig erfüllt und muss eine andere Ersatzmaßnahme auch etwa hälftig erfüllen. Durch Verbesserung von Dämmung und Primärenergiebedarf von 15 Prozent gegenüber Energieeinsparverordnung-Standard habe ich eine andere Ersatzmaßnahme erfüllt. Diese muss aber nur noch hälftig erfüllt werden, also nur noch etwa 7,5 Prozent gegenübe den Referenzwerten und das sollte ja zu schaffen sein. Nur zur Info, U-Wert Außenwand 0,28 lt. Energieeinsparverordnung 2016.
 
T21150

T21150

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird, nur wenig, kniffliger. Es erlaubt Ersatzmaßnahmen und deren Kombination. Die Kontrollierte-Wohnraumlüftung ist eine vollwertige Ersatzmaßnahme, wenn ich damit 50 Prozent der Energie decke. Kommt nicht ganz hin, eher 25 Prozent. Also habe ich die Anforderung etwa hälftig erfüllt und muss eine andere Ersatzmaßnahme auch etwa hälftig erfüllen. Durch Verbesserung von Dämmung und Primärenergiebedarf von 15 Prozent gegenüber Energieeinsparverordnung-Standard habe ich eine andere Ersatzmaßnahme erfüllt. Diese muss aber nur noch hälftig erfüllt werden, also nur noch etwa 7,5 Prozent gegenübe den Referenzwerten und das sollte ja zu schaffen sein. Nur zur Info, U-Wert Außenwand 0,28 lt. Energieeinsparverordnung 2016.
Hut ab! Du bist Diplom-Kaufmann? Glaube ich. Ja. Deine Formeln hab ich jetzt zu später Stunde nicht kontrolliert. Sind aber plausibel. Sowas hab ich schon gesehen, in meinen Unterlagen.

Nun: Du bist ein Kaufmann der Top Level Mega Sorte, einer der alles kann. Kenne ich wenige, habe ich höchsten Respekt vor (so gemeint, wie geschrieben!!!!).

Ich denke: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist der strittige Punkt.
Sind die Ersatz-Maßnahmen und Kombi´s erlaubt und gehen durch?

LG & für heute bin ich @Schlafen.
Thorsten

PS: U-Wert Außenwand von 0,28 ist Pille-Palle, das schafft man lockerst. Meine Holzbude hat 0,137. Und das ist schon grad mal so la la. Das geht mit 0,10 spielend noch besser, ohne großen Aufwand!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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