Enthält Katasterauszug Vermessungsangaben?

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E

Escroda

Hallo sauerpeter,

mit Katasterauszug ist normalerweise ein Auszug aus der Liegenschaftskarte gemeint. Hierin sind die u.a. die Flurstücksgrenzen und die Gebäude maßstäblich (zumeist 1:500) dargestellt. Der Kartenauszug beinhaltet aber keinerlei Hinweise auf seine Entstehung. Die Genauigkeit liegt zwischen einem Zentimeter und mehreren Metern. Aber selbst wenn deine Grenzpunkte Koordinatenkatasterqualität haben, d.h. höchste Genauigkeit, liefert der Kartenauszug nur Maße mit graphischer Genauigkeit, also maximal 10cm. Ohne eindeutig zu identifizierende Punkte, z.B. Ecken von Gebäuden, die sich seit der Katastereinmessung nicht verändert haben, wirst Du wohl kaum Grenzpunkte finden können. Du kannst Dir beim Katasteramt auch die Vermessungsrisse besorgen. Das sind unmaßstäbliche Skizzen mit Eintragung der exakten Maße, für den aber Laien aber schwer zu lesen, kosten 'ne Menge Geld und helfen Dir eventuell auch nicht weiter, weil es so viele Möglichkeiten der Grundstücksvermessung gibt, je nach dem wie viele Jahre Katastervermessung dein Grundstück schon erlebt hat. Hier siehst Du zwar, wie die Grenzpunkte zum Zeitpunkt der Vermessung mal vermerkt waren, aber ob diese durch Bauarbeiten oder anderweitig entfernt wurden, gibt das Kataster nicht her. Frag' mal die Nachbarn, ob denen die Grenzpunkte bekannt sind (gibt übrigens noch sehr viel mehr Möglichkeiten einen Grenzpunkt abzumarken als Grenzsteine und oben beschriebene Metallmarken). Ansonsten kommst Du an einer Grenzanzeige durch einen Vermesser wohl nicht vorbei.
 
S

sauerpeter

Erstmal danke für eure vielen Antworten. Das Grundstück liegt im Land Brandenburg. Da gibt es online die Möglichkeit, den Brandenburg Viewer zu benutzen. Geben wir da die Adresse ein, befinden sich am Nachbargrundstück solche kleine weißen Punkte. Die liegen immer auf der Ecke und soll wohl darstellen, dass das Grundstück vermessen wurde bzw. ist.
Im Amt habe ich angerufen, aber die gute Frau meinte ziemlich schnell "Jaja, alle Grundstücke sind vermessen." Aus einem Gespräch mit der Nachbarin (andere Seite), habe ich aber erfahren, das ihr Grundstück zum Beispiel nicht vermessen ist und diese privat mal einen Vermesser beauftragt haben, welcher nur die Grenze zu unserem Grundstück feststellen sollte. Das hat er gemacht und an der Stelle vorn einen massiven Eisenstab eingehauen.

ich bin mir daher nicht ganz sicher, ob die wirklich alle vermessen sind. Im Ort wohnt eine öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Diese wird die Infos sicher auch nur aus dem Katasteramt holen oder? Oder hat diese Zugang zu allen Vermessungsunterlagen, egal welche Grundstücke, welcher Ort etc.?
 
E

Escroda

Hallo sauerpeter,

zu welchen Vermessungsunterlagen "deine" Vermessungsingenieurin Zugang hat, liegt an ihr und den Katasterbehörden mit denen sie zusammenarbeitet. Bei "meinem" Katasteramt kann ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur einen online-Zugriff beantragen und kann so für jedes Grundstück des Katasteramtsbezirks Vermessungsunterlagen einsehen (oder herunterladen). Spielt für Dich als Kunden aber keine Rolle, wie sie an die Unterlagen kommt.
Um einen Zaun auf der Grenze zu bauen, brauchst Du eine Grenzanzeige. Diese kann sehr einfach sein aber auch hochkompliziert. Das hängt von der Historie deines Grundstückes ab. Wenn sich an einem oder mehreren Eckpunkten deines Grundstückes keine kleinen weißen Punkte in der Liegenschaftskarte befinden, ist das ein Indiz dafür, dass der Grenzpunkt nicht abgemarkt ist. Dann wirst Du auch nach noch so langem Suchen keine Grenzmarkierung finden. Umgekehrt kannst Du bei vorhandenen weißen Punkten nicht sicher sein, ob die Grenzmarken, die irgendwann mal in irgendeinem Vermessungsriss nachgewiesen wurden, jetzt noch da sind.
Zunächst ist zu klären, ob die Grenzen deines Grundstückes festgestellt sind, d.h. jemals örtlich ermittelt und von den Beteiligten anerkannt wurden. Diese Auskunft erhältst Du vom Katasteramt. Ich kenne mich mit der Gebührenordnung in BB nicht aus, bei uns gibt es diese Information normalerweise kostenlos. Sind die Grenzen nicht festgestellt, führt am öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Katasteramt kein Weg vorbei. Sind sie festgestellt, muss der Katasternachweis in die Örtlichkeit übertragen werden. Für einen im Vermessungswesen Unkundigen nur in seltenen Ausnahmefällen möglich. Lass Dir doch mal ein Angebot für eine Grenzanzeige deiner öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und / oder vom Nachbarvermesser machen.
 
S

sauerpeter

Ahh, das jetzt ein neuer Hinweis für mich. Denn ich dachte, die weißen Punkte an den Ecken deuten auf eine Vermessung hin bzw. dass das jeweilige Grundstück vermessen wurde. Ok, jetzt steht das ganze in einem anderen Licht da.

Ich werde mal dei öffentlich bestellter Vermessungsingenieur aus dem Ort anrufen, mal gucken was die sagt. Danke für eure Hilfe.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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