Erbbaurecht Erfahrungen - Kostenfalle oder kein Problem?

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N

nordanney

Ich glaube mit der von der EZB angestrebten Inflation von 2% hätte ich nach 36 Jahren das Grundstück abbezahlt gehabt. Erbpacht vs. Finanzierung - Gesamtsumme. Ab dann war die Erbpacht teurer, da eben weiter steigend z
Du hast neben der Erbpacht aber auch die Finanzierung des Grundstücks dagegengerechnet, die Du zusätzlich brauchst? Dann wird das Erbbaurecht nämlich gar nicht schlecht abschneiden.
 
F

Fleckenzwerg

... wenn man es genau nimmt, müsste man sogar den höheren Zinssatz für die ganze Finanzierung (Grundstück + Haus) berücksichtigen, der sich dadurch ergibt, dass man, gemessen an den Gesamtkosten, einen geringeren Eigenkapital-Anteil hat.
Und ein weiterer großer Punkt ist die Grunderwerbsteuer. Die beträgt, je nach Bundesland bei einem Kaufgrundstück bis zu 6,5%. Es gibt etwas Ähnliches auch bei Erbbaugrundstücken, diese Abgabe beträgt jedoch i.d.R. nur ein Bruchteil, meistens sind das <3k€.
Einen Nachteil sehe ich noch bei Erbbaugrundstücken: Bei manchen Banken gibt es allein durch das Erbbaurecht geringfügig schlechtere Konditionen. Dies stufe ich persönlich aber nicht so kritisch ein. Meist sind die Aufschläge nicht so hoch, schon gar nicht so hoch, dass sie die o.g. Aspekte ausgleichen. Im Zweifel geht man halt zu einer anderen Bank, die das mit dem Erbbaurecht nicht so eng sieht.
 
OWLer

OWLer

@nordanney, ja hatte ich. Schlecht war es wirklich nicht. Das muss ich zugeben. Das Problem bei uns war, dass es ein privater Erbbaurechtgeber war und nicht die Kirche oder eine Gemeinde.

Da hatte ich nur mal vorsichtig vorgefragt bei der Hausbank meiner Frau und die hat gleich abgewunken.
 
S

stoecklj

Bei uns ist es eben ähnlich, d.h. sollten Baugrundstücke erschlossen bzw. angeboten werden dann zu QM-Preisen zu 300€ und aufwärts.
Somit kostet ein Grundstück ca. 250 - 300.000€ und dann bleibt also Normalverdiener ohne "großes" Erbe der Traum vom Hausbau leider ein Traum...

Das in unserem speziellen Fall angebotene Grundstück wird mit 150€/qm bewertet, in der Realität würden es aber wohl eher 250-300€ sein.
Bei einer Steigerung des VPS/Zinses um jährlich 1%, würde die monatliche Rate in 30 Jahren nur um 100€ steigen.

Wir könnten halt unser komplettes Eigenkapital von aktuell 150k ins Haus stecken und hätte wie von Fleckenzwerg auch geschrieben dann eine geringere monatliche Belastung für den Hausbau etc. (besserer Zins usw.)
 
A

apokolok

Das ist aber schon alles schön gerechnet.
300€/m² ist für viele noch ein moderater Grundstückspreis.
Wenn man nicht gerade ein 1000m² Grundstück braucht sind die Kosten auch entsprechend geringer.
Auch auf 400m² lassen sich schöne Einfamilienhäuser bauen. Mit 120k ist das ja fast noch günstig.

Die Anpassung der Erbpacht hängt eigentlich immer am Verbraucherpreisindex. Der hat sich z.B. von 1990 bis 2012 um 36% erhöht. Das ergibt jährlich durchschnittlich 1,63%.
Damit dürfte sich deine Erbpacht in 30 Jahren deutlich mehr erhöhen als du annimmst.
Fakt ist, in Zeiten billigen Geldes ist Erbpacht eine Notlösung, der Kauf ist wenn irgendwie möglich die wirtschaftlich bessere Variante.

Ist auch rechnerisch sehr gut nachvollziehbar. I.d.R. werden 4% des Bodenwertes / anno veranschlagt.
Selbst wenn der Wert etwas unter Marktniveau angesetzt wird, kommt man mit einem billigen Kredit besser weg.
Und das blendet die Tatsache, dass das Grundstück einem NIE gehört noch komplett aus.
Beim 120k Beispiel Grundstück, dass theoretisch mit nur 60k vom Erbpachtgeber bewertet wurde hast du nach 37 Jahren trotzdem die ganzen 120k an Erbpacht gezahlt. In etwas weniger Zeit hättest du auch 120k Darlehen bei 2% Tilgung und z.B. 1,8% Zins abgezahlt. Dazu kommen natürlich noch ca. 43000€ Zinsen, dafür gehört dir das Grundstück dann auch, du kannst es verkaufen, vererben, was auch immer.
 
H

hampshire

Das Erbpachtmodell wäre eine Möglichkeit für Gemeinden Bauland auszuweisen, Einkünfte zu erzielen, Kapital zu schaffen und gleichzeitig Einfluss auf die Sozialverträglichkeit von Baukosten Einfluss zu nehmen. Alle könnten gewinnen: Die Gemeinschaft und die Pächter.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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