B
Bauexperte
Hallo,
**Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.
** Quelle: meine HP
Liebe Grüsse, Bauexperte
Für das FA und damit die Möglichkeit, grunderwerbsteuer in Rechnung zu stellen, ist einzig wichtig, ob zwischen Grundstücksvermittlung und Bebauung ein zwingender + wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Kannst Du das Grundstück von der Kirche "ohne Zutun" des BU pachten - bist also gänzlich frei in der Anbieterwahl, hat das FA keine Berechtigung, grunderwerbsteuer auf beides in Rechnung zu stellen. Bekommst Du das Grundstück dagegen nur, wenn Du mit dem BU auch baust, wird die Steuer auf Grund + Haus fällig.Gilt das alles auch, wenn das Bauunternehmen keinen Vorteil an der Vermittlung der Grundstücke hat? Sprich, wenn es keine Provision oder Vermittlungsgebühr gibt. Es wird lediglich aufgezeigt, dass man Grundstücke von der Kirche pachten kann?
**Eine getrennte Behandlung und damit Steuer nur auf den Grund und Boden kommt _nur noch_ in Betracht, wenn Neubesitzer selbst nach einer passenden Baufirma Ausschau halten und hierbei keine Verbindung zum Verkäufer des Grundstücks besteht.
** Quelle: meine HP
Liebe Grüsse, Bauexperte