B
Bizzy
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage. Mir liegt eine Bauleistungsbeschreibung eines GU vor - bei dem Punkt Erdarbeiten/Fundament bin ich wegen der Formulierung ein wenig verunsichert.
Genauer Wortlaut beim Punkt Erdarbeiten:
"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40cm Stärke abgetragen und auf dem Grundstück gelagert."
Dann heißt es weiter beim Punkt Bodenplatte:
"Die Gründung erfolgt über eine Bodenplatte mit umlaufender Frostschürze bis 80cm Tiefe."
So wie ich das verstehe, ist das Abtragen des Erdreichs bis 40cm inklusive, alles was tiefer wird, muss ich zahlen. Da die Frostschürze nun aber bis 80cm Tiefe geplant ist, werden das ja automatisch 40cm mehr. Oder liege ich da falsch? Bodengutachten liegt noch nicht vor. In der Bauleistungsbeschreibung wird wie üblich von Bodenbeschaffenheit 3-5 ausgegangen.
Danke schonmal!
ich habe eine Frage. Mir liegt eine Bauleistungsbeschreibung eines GU vor - bei dem Punkt Erdarbeiten/Fundament bin ich wegen der Formulierung ein wenig verunsichert.
Genauer Wortlaut beim Punkt Erdarbeiten:
"Das Erdreich wird im Bereich des Baukörpers in ca. 40cm Stärke abgetragen und auf dem Grundstück gelagert."
Dann heißt es weiter beim Punkt Bodenplatte:
"Die Gründung erfolgt über eine Bodenplatte mit umlaufender Frostschürze bis 80cm Tiefe."
So wie ich das verstehe, ist das Abtragen des Erdreichs bis 40cm inklusive, alles was tiefer wird, muss ich zahlen. Da die Frostschürze nun aber bis 80cm Tiefe geplant ist, werden das ja automatisch 40cm mehr. Oder liege ich da falsch? Bodengutachten liegt noch nicht vor. In der Bauleistungsbeschreibung wird wie üblich von Bodenbeschaffenheit 3-5 ausgegangen.
Danke schonmal!