Erdarbeiten: Zusätzlich zu unterschriebenem Angebot noch Vertrag?

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Pinkiponk

Angeregt durch einen anderen Thread habe ich erneut eine Frage:

Wir haben einen Erdbauer/Tiefbauer gefunden, der die entsprechenden Arbeiten im Februar/März nächsten Jahres für uns machen wird. Er hat uns ein Angebot geschickt, das wir nach telefonischer Rücksprache unterschrieben und mit "Angebot wird angenommen/Auftrag erteilt" an ihn zurückgeschickt haben.

Reicht das aus oder müssen wir damit rechnen, dass er uns mit Februar/März "einfach Tausende von Euro" mehr abverlangt?

Danke im Voraus für Eure Antworten.
 
Tolentino

Tolentino

Und - egal was drin steht - was er für ein Verständnis von ehrlichem Geschäftsgebahren hat.
Ich muss immer wieder meinen Treppenbauer loben, der trotz ca. 30% höherer Holzpreise an seinem Angebotspreis von vor über 8 Monaten festhält. Und zwar völlig selbstverständlich von sich aus.
Ich hatte schon überlegt, als Ausgleich meine Fensterbänke bei ihm zu holen, aber bei 153 EUR/m war es dann doch zu viel.
Die Absturzsicherung für mein niedriges Fenster werde ich aber wohl bei ihm bestellen.
 
11ant

11ant

Angeregt durch einen anderen Thread habe ich erneut eine Frage: [...] Reicht das aus oder müssen wir damit rechnen, dass er uns mit Februar/März "einfach Tausende von Euro" mehr abverlangt?
Angeregt durch den anderen Thread müßtest gerade Du auf den Gedanken gekommen sein, Dir diese Antwort (nur) selbst geben zu können - nämlich abhängig davon, was im konkreten Fall über Preisanstiege vereinbart wurde. Wenn sich der Beginn der Leistungserbringung nicht verzögert und ihm die Ausführung erst in dieser "fernen Zeit" bekannt war, dann sehe ich in zwischenzeitlichen Preisanstiegen sein Risiko - bedenke dabei ggf. "nach unseren AGB", die Aussagen dazu enthalten können.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

@Pinkiponk Ja das reicht aus. Vorausgesetzt Ihr habt bei der tel. Ruecksprache nicht versucht nachzuverhandeln. Dann bestand bezueglich der Preise eben noch keine Einigkeit.

Ansonsten nur wenn sich an der technischen Ausfuehrung sowie der vereinbarten Zeit nichts aendert.

Ist das ein Einheitspreisangebot? Dann kann es natuerlich im Zuge der Ausfuehrung zu erheblichen Massenabweichungen kommen mit einem neuen Endpreis. Der +/- sein kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 22.05.2024
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