Elina
Wir haben eine Grenzgarage (eigentlich sind es 2 aber nur eine davon an der Grenze) mit Flachdach. Da wir ohnehin nicht soviel nutzbare ebene Fläche haben, wollten wir das Dach nun sinnvoll nutzen. Am liebsten die eine Hälfte als Terrasse und die andere als Gründach mit Rasen und Wildblumen sowie gern noch ein Gartenhäuschen. Die Terrasse ist wohl genehmigungsmäßig ok (hatte einen Ortstermin mit Bauamt) solange sie 3 m von der Grenze entfernt bleibt, dh nur ein Dach darf die Terrasse bekommen. Wenngleich mir das nicht ganz einleuchtet, da die Garage komplett im Hang steckt und die Geländeoberfläche nach hinten raus ungefähr 2 Meter über das Garagendach hinausgeht, die Vorderkante der Garage guckt 2,5 Meter über die Straßenoberfläche raus, also ein ziemlich starker Hang.
Demnach wäre die Terrasse ja auch an der Grenze zumindest bis zur Hälfte unterirdisch und damit kein Problem?
Aber sagen wir sie dürfte tatsächlich nur auf das eine Dach, dann soll das andere eine Begrünung bekommen.
Nun also nach langem Gerede zum eigentlichen Punkt. Es ist eine Stahlbetonfertiggarage für die wir hier die Statik vorliegen haben. Ich wollte wissen ob eine Terrasse oder eine extensive Begrünung statisch getragen werden können, aber anscheinend darf man laut Broschüre auch 45 cm Erde aufs Dach kippen ODER gleich noch eine Garage (und mit Auto dann ja...) obendrauf stellen. Kann mir kaum vorstellen dass ich da jetzt einfach so 45 cm Erde obendrauf kippen darf? Und wie sichert man die nach vorn ab (Seiten sind ja weniger ein Problem wegen der Hanglage), einfach eine Reihe Pflanzsteine und dann horridoh?
Kann mir jemand aus Erfahrung berichten, dass das wirklich so einfach ist denn Erde aufs Dach schütten krieg ich auch selbst hin. Ist hierzu irgendeine Genehmigung erforderlich? Also Nutzungsänderung? Bundesland ist Hessen.
Das wäre einfach zu schön um wahr zu sein wenn das so einfach geht.
Und das Gartenhäuschen wird das für sich betrachtet (wäre als Grenzbebauung zulässig) und hinten auf der Grenzgarage wäre es ja nichtmal oberirdisch. Oder hat man dann immer auch eine Nutzungsänderung der Garage? Eine begehbare Begrünung ist aber doch auch eine Nutzungsänderung?
Demnach wäre die Terrasse ja auch an der Grenze zumindest bis zur Hälfte unterirdisch und damit kein Problem?
Aber sagen wir sie dürfte tatsächlich nur auf das eine Dach, dann soll das andere eine Begrünung bekommen.
Nun also nach langem Gerede zum eigentlichen Punkt. Es ist eine Stahlbetonfertiggarage für die wir hier die Statik vorliegen haben. Ich wollte wissen ob eine Terrasse oder eine extensive Begrünung statisch getragen werden können, aber anscheinend darf man laut Broschüre auch 45 cm Erde aufs Dach kippen ODER gleich noch eine Garage (und mit Auto dann ja...) obendrauf stellen. Kann mir kaum vorstellen dass ich da jetzt einfach so 45 cm Erde obendrauf kippen darf? Und wie sichert man die nach vorn ab (Seiten sind ja weniger ein Problem wegen der Hanglage), einfach eine Reihe Pflanzsteine und dann horridoh?
Kann mir jemand aus Erfahrung berichten, dass das wirklich so einfach ist denn Erde aufs Dach schütten krieg ich auch selbst hin. Ist hierzu irgendeine Genehmigung erforderlich? Also Nutzungsänderung? Bundesland ist Hessen.
Das wäre einfach zu schön um wahr zu sein wenn das so einfach geht.
Und das Gartenhäuschen wird das für sich betrachtet (wäre als Grenzbebauung zulässig) und hinten auf der Grenzgarage wäre es ja nichtmal oberirdisch. Oder hat man dann immer auch eine Nutzungsänderung der Garage? Eine begehbare Begrünung ist aber doch auch eine Nutzungsänderung?