Erdwärmepumpe-Wartung wie was zu beachten

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Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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PeterLustig49

1. Energieeinsparverordnung/ Kfw Nachweis- Optimierung
2. Luftmengenplan/Lüftungskonzept nach 1946-6, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Wärmerückgewinnung vorgesehen
3. Heizlastberechnung nach 12831 (Hier werden u.a. die Raumtemperaturen vereinbart)
4. Heizflächendimensionierung HK/Fußbodenheizung/WH nach EN 442, 1264 => Wärmepumpe Optimierung
5. Dimensionierung Warmwasser-Bereitung
6. Rohrhydraulik
7. Auswahl/Empfehlung Wärmeerzeuger
8. Verbrauchsprognosev.g.
Ich lese hier im Forum, dass ein TGA-Planer bei Wärmepumpen und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung immer sinnvoll ist.

Mein Heizungsbauer meint, dass macht alles der Architekt mit. Und wenn nicht, dann ist er sein Geld nicht wert...
Macht das der Architekt mit? In welcher Phase? Ausführungsplanung?

Sollte ich zusätzlich einen TGA-Planer mit einspannen, ab wann schalte ich den TGA-Planer mit ein?
Was kostet die extra TGA-Planung ca. ?
 

€uro

...Ich lese hier im Forum, dass ein TGA-Planer bei Wärmepumpen und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung immer sinnvoll ist.
Mit Sicherheit! Wer Gegenteiliges behauptet, möge sich hier melden!
...Mein Heizungsbauer meint, dass macht alles der Architekt mit. Und wenn nicht, dann ist er sein Geld nicht wert... Macht das der Architekt mit? In welcher Phase? Ausführungsplanung?
Ist der HB Gefolgschaft vom Architekt ;-) ? Über welche nachweisliche Ausbildung verfügt ein Architekt hinsichtlich der TGA, dass er hierzu rechtlich belastbar fähig wäre? Einfach mal hinterfragen! ;-)
Bei Großprojekten hütet sich jeder Architekt eine fachnotwendige TGA Planung zu verantworten! Beim Einfamilienhaus sind sie wesentlich großzügiger, wohlwissentlich, dass der Bauherr nachträglich nicht klagt! ;-)
Es ist relativ einfach den Architekt vorab in die Verantwortung zu nehmen, einfach mal den zu erwartenden Energieverbrauch zum Vertragsbestandteil machen.! ;-) Hier wird sich relativ schnell die Spreu deutlich vom Weizen trennen! ;-)
...Sollte ich zusätzlich einen TGA-Planer mit einspannen, ab wann schalte ich den TGA-Planer mit ein? Was kostet die extra TGA-Planung ca. ?
Wieso extra? Eine solide Grundlagenermittlung der wesentlichen Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser, ggf. Lüftung), Planung/Dimensionierung der Anlagentechnik gehört zu jedem BV, völlig egal wie groß!
Bei einem z.B. Einfamilienhaus sind die Kosten wesentlich geringer, da hier eine Abrechnung nach HOAI meist nicht notwendig bzw. erforderlich. Hier reicht es vollkommen aus, die neuralgischen Schwerpunkte fachlich abzuklären!

v.g.
 
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PeterLustig49

Wieso extra? Eine solide Grundlagenermittlung der wesentlichen Gebäudetechnik (Heizung, Warmwasser, ggf. Lüftung), Planung/Dimensionierung der Anlagentechnik gehört zu jedem BV, völlig egal wie groß!
Bei einem z.B. Einfamilienhaus sind die Kosten wesentlich geringer, da hier eine Abrechnung nach HOAI meist nicht notwendig bzw. erforderlich. Hier reicht es vollkommen aus, die neuralgischen Schwerpunkte fachlich abzuklären!
v.g.
Danke für die Antwort + Tipps @ €.

Ab wann sollte der TGA-Planer ins Boot geholt werden? Schon in der Entwurfsplanung?

Kannst Du mir eine grobe Hausnummer nennen, was ich für den TGA-Planer einplanen sollte? 10k, 5k?

Wo finde ich einen guten TGA-Planer?
Empfehlungen für Hessen?
 

€uro

Hallo,
Hallo,
....Ab wann sollte der TGA-Planer ins Boot geholt werden? Schon in der Entwurfsplanung?...
Spätestens dann, wenn der Baukörper (Bauteile) definiert ist.
Nicht selten finde ich Details, die man mit wenig Aufwand verbessern kann (Kleine Ursache, große Wirkung).
Architekten betrachten die Anlagentechnik meist recht stiefmütterlich, da sie das Bauwerk mit völlig "anderen Augen" betrachten.
...., was ich für den TGA-Planer einplanen sollte? 10k, 5k?
Mit Sicherheit deutlich darunter!
In diesem „kleinen“ Bereich wäre eine TGA Planung nach HOAI viel zu teuer und m.E. auch nicht erforderlich. Es reicht vollkommen aus, die wesentlichen bzw. neuralgischen Schwerpunkte abzuklären.
…Wo finde ich einen guten TGA-Planer?...
Branchenbücher, I-Net, also die üblichen Quellen.
Hier sollte man darauf achten, dass dieser auf „kleine“ Einheiten spezialisiert ist. Damit wird es etwas schwieriger. Die meisten Büros sind auf „große“ Einheiten (Gewerbe, Hotels, Industrie) orientiert, dementsprechend die Kostenstrukturen und das fachliche Detailwissen.
....Empfehlungen für Hessen?
Habe ich leider nicht. Allerdings ist hierfür, anders als bei energetischer Gebäudesanierung, kein Vor-Ort-Bezug erforderlich.
Für Detailfragen eine direkte e-mail oder PN an mich.

v.g.
 
K

K.Brodbeck

Hallo PeterLustig49,

ich schliesse mich aus Architektensicht meinem Vorredner vollkommen an! Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendeine Uni oder eine FH einen Architekten gleichzeitig zum TGA- Planer ausbildet.

Als Architekt ist man ein allrounder, man muss von allen Gewerken eine Ahnung haben (und zwar nicht nur eine Oberflächliche), dazu noch alles Rechtliche (Baueingabe, Verträge,...) und Entwerfen können (Entwerfen bedeutet nicht nur, dass es schön aussieht, sondern auch dass es gut funktioniert (z.B. Grundrisse) auch und vor allem zusammen mit den Fachplanern( was nützt der schönste Grundriss, wenn man die Haustechnik nicht unterbringt, oder er sich statisch so nicht realisieren lässt?)).

Ein TGA Planer hat sich auf einen Bereich spezialisiert und wird vom Architekten hinzugezogen. Die TGA- Planung ist nicht bestandteil des Architektenvertrages!!

Wir empfehlen immer einen TGA- Planer, meistens wollen sich die Erbauer eines Einfamilienhaus diese Kosten sparen (wie auch die des Architekten ;-).

Viele Grüsse

K.Brodbeck
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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