P
PeterLustig49
Ich lese hier im Forum, dass ein TGA-Planer bei Wärmepumpen und Kontrollierte-Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung immer sinnvoll ist.1. Energieeinsparverordnung/ Kfw Nachweis- Optimierung
2. Luftmengenplan/Lüftungskonzept nach 1946-6, wenn Kontrollierte-Wohnraumlüftung/Wärmerückgewinnung vorgesehen
3. Heizlastberechnung nach 12831 (Hier werden u.a. die Raumtemperaturen vereinbart)
4. Heizflächendimensionierung HK/Fußbodenheizung/WH nach EN 442, 1264 => Wärmepumpe Optimierung
5. Dimensionierung Warmwasser-Bereitung
6. Rohrhydraulik
7. Auswahl/Empfehlung Wärmeerzeuger
8. Verbrauchsprognosev.g.
Mein Heizungsbauer meint, dass macht alles der Architekt mit. Und wenn nicht, dann ist er sein Geld nicht wert...
Macht das der Architekt mit? In welcher Phase? Ausführungsplanung?
Sollte ich zusätzlich einen TGA-Planer mit einspannen, ab wann schalte ich den TGA-Planer mit ein?
Was kostet die extra TGA-Planung ca. ?