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El K.
Servus zusammen!
Ist es bei der Firma Wand Massivhaus üblich, dass als Vorvertrag ein absolut allgemeingültiger "Muster"-Bauwerkvertrag unterschrieben werden muss? Angeblich soll der nur zur Reservierung des -ebenfalls von der Firma verkauften- Grundstückes dienen. Allerdings ist als Vertragsgegenstand wiederum allein das zu bauende Haus benannt, von dem Grundstück ist noch keine Rede. Außerdem beinhaltet er ziemlich "asymmetrisch" anmutende Klauseln, wie
"der Kaufpreis gilt unter folgenden Voraussetzungen:
(Bodengegebenheiten, 220V Stromanschluss, etc.)
ggf. anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers."
Darüber hinaus werden als Eigenleistungen neben vielen nachvollziehbaren Posten wie Bodenbeläge außerhalb der Sanitärbereiche oder Malerarbeiten auch grundstücksbezogene Posten aufgeführt, z.B. Herstellung der Hausanschlüsse (Wasser/Abwasser/Telekommunikation) - dabei ist laut deren Aussage das Grundstück zum Zeitpunkt des Baus ja noch in deren Eigentum.
Angeblich kommt man um diesen Vorvertrag nicht rum, wenn man das Grundstück mit Haus von denen abkaufen will - auch das scheint nicht gerade üblich zu sein.
Hat da jemand Erfahrungen mit, musstet ihr auch solche Vorverträge unterzeichnen?!
Danke vorab für eure Antworten Schöne Grüße, El K
Ist es bei der Firma Wand Massivhaus üblich, dass als Vorvertrag ein absolut allgemeingültiger "Muster"-Bauwerkvertrag unterschrieben werden muss? Angeblich soll der nur zur Reservierung des -ebenfalls von der Firma verkauften- Grundstückes dienen. Allerdings ist als Vertragsgegenstand wiederum allein das zu bauende Haus benannt, von dem Grundstück ist noch keine Rede. Außerdem beinhaltet er ziemlich "asymmetrisch" anmutende Klauseln, wie
"der Kaufpreis gilt unter folgenden Voraussetzungen:
(Bodengegebenheiten, 220V Stromanschluss, etc.)
ggf. anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers."
Darüber hinaus werden als Eigenleistungen neben vielen nachvollziehbaren Posten wie Bodenbeläge außerhalb der Sanitärbereiche oder Malerarbeiten auch grundstücksbezogene Posten aufgeführt, z.B. Herstellung der Hausanschlüsse (Wasser/Abwasser/Telekommunikation) - dabei ist laut deren Aussage das Grundstück zum Zeitpunkt des Baus ja noch in deren Eigentum.
Angeblich kommt man um diesen Vorvertrag nicht rum, wenn man das Grundstück mit Haus von denen abkaufen will - auch das scheint nicht gerade üblich zu sein.
Hat da jemand Erfahrungen mit, musstet ihr auch solche Vorverträge unterzeichnen?!
Danke vorab für eure Antworten Schöne Grüße, El K
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