Wenn's nicht grade eine Mietverwaltung ist, wird sich die Hausverwaltung nicht mit Mieterreklamationen auseinandersetzen können. Kein Vertragsverhältnis, keine Vergütung, nur Mehraufwand.
Wenn die Wespen im Gemeinschaftseigentum sind wird der Verwalter die Bekämpfung beauftragen. Der Eigentümer kann das bei der Verwaltung melden.
Wenn bei einer Sanierung schlecht gearbeitet wurde und ein Faching., hier Architekt, begleitete und Bauleiter war muss er auch abnehmen und den Kopf hinhalten.
Meistens sind Balkonbeläge im Sondereigentum, nicht aber der Unterbau. Meistens sind Fenster im Gemeinschaftseigentum, sie sind es als Fassadenteile ja eigentlich zwingend und schon hier könnte man ohne Teilungserklärung nicht weiterkommen, Eigentümergeschichte.
Maßnahmen im Sondereigentum obliegen dem Eigentümer.
Schafft es der Eigentümer nicht so kann ihm der Mieter nicht formlos aushelfen im Umgang mit der Verwaltung, auch wenn's gut gemeint ist.
Selbst wenn ein Bauforum einen Rat geben könnte, was soll hinterher mit dem Rat geschehen?
Viele Grüße
Gabriele