Bauen in einem Bestandsgebiet ohne B Plan: Längere Bearbeitung, da §34 anzuwenden.
Bauen in einem Gebiet mit Bebauungsplan oder Neubaugebiet mit Bebauungsplan: Wenn Bebauungsplan eingehalten wird, ist das in der Regel in 4 Wochen durch.
Hier in SH: erst prüft die Stadt/die Gemeinde/ das Amt, zu dem die Gemeinde gehört. Wenn man da den Sachbearbeiter kennt, dann gibt man da ab, der blättert durch, fragt ggf. nach, Stempel drauf, weiter zum Kreis, dort wird dann praktisch durchgewunken. Karsten