Hallo "faddl92".
Als technischer Laie muss man den Zeitpunkt erkennen, wenn ein Fachmann die Bühne betreten muss, welcher die Gegebenheiten sichtet und korrekt einordnet.
Im Prinzip war Deine bisherige Vorgehensweise, wie ich das sehe, richtig gewählt!
Ein Unternehmer baut etwas ein, Du rügst die Ausführung und gewährst eine Nachbesserung, was in diesem Fall eine bereits optisch erkennbare, geringe Estrich-Überdeckung der Heizelemente einer Fußbodenheizung angeht.
Ob die nun erfolgte Nachbesserung ausreicht und der momentane Zustand akzeptiert werden kann, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen.
Wenn nun aber der Kesseldruck der Heizungsanlage stetig nachlässt und sich der Estrich im nachgebesserten Bereich als feucht darstellt (das kann man mit einfachen Prüfgeräten ermitteln), dann solltest Du tatsächlich andere fachliche Hilfe anfordern.
Ein Anwalt, wie "
Joedreck" empfahl, wird sich (so meine jahrelange Erfahrung) zumindest im Anfangsstadium nicht als sinnvoll erweisen, da sich diese Berufsgruppe häufig eher als eigenständiges "Problem" darstellt und hinsichtlich technischen Lösungswegen keinen Beitrag leisten kann.
[Anm.: ideal ist immer die Zusammenarbeit zwischen Jurist/Techniker]
Der richtige Weg wäre somit vor der von Dir beschriebenen Ausgangssituation, so wie bereits auch an anderer Stelle empfohlen, speziell einen Sachverständigen des betroffenen Gewerkes (Estrich oder Fußbodentechnologie) einzuschalten.
In diesem Zusammenhang muss durch diesen auch geprüft werden, ob die ausgebesserte (oder schlimmgebesserte?) Stelle die einzige in der Gesamtfläche war oder von einer relevanten Unterdeckung ausgegangen werden muss.
Heißt: flächig die Estrichüberdeckung prüfen!
Meine zusätzliche Empfehlung wäre die, die Verantwortlichen (beispielsweise den GU) vom Ortstermin des Sachverständigen zu unterrichten und diesen ebenfalls dazu einzuladen. Tipp: Wenn der Sachverständige dies übernimmt, kommt bei den Parteien erfahrungsgemäß der notwendige Druck in die Sache!
Gut, damit bedarf es auch eines Sachverständigen, der sein Fach versteht und der unter dem Druck (meist vor Ort geäußerter Halbwahrheiten) nicht vor Ort "wegknickt", die Fachregeln kennt und auch beherrscht.
Zusammenfassend
Der Punkt ist aus meiner Sicht erreicht, wo der Spaß aufhört.
Wenn sich tatsächlich bestätigen sollte, dass der Estrich aufgrund unzureichender Überdeckung nicht tragfähig ist, müssen nicht nur Prüfungen (und Entscheidungen) getroffen werden, die später gerichtsfest sind, sondern alles mus entsprechend auch dokumentiert werden!
Durch eine zwar private, aber später auch gerichtsverwertbare Beweisaufnahme kann die Terminverzögerung im Bauablauf gering gehalten werden.
Ansonsten muss man (derzeit geschätzt) ca. 1,5 Jahre warten, bis ein Gericht nach endlosen Schriftwechseln der Anwälte einen Sachverständigen bestimmt, der vielleicht wieder nach mehreen Monaten über die Zeit verfügt, sich das Objekt anzuschauen, bis er dann nach weiteren Wochen das Gutachten erstellt.
Dessen inhaltliche Aussagen natürlich, so zeigt es die Praxis, angezweifelt werden, es gibt endlose Rückfragen über das Gericht.
Geschätzt wird der momentane Zustand in Deinem Objekt über die nächsten 2 bis 3 Jahre so erhalten bleiben.
Eine private Beweisaufnahme über einen (unbedingt öffentlich bestellten) Sachverständigen erspart da erhebliche Zeit - und ganz sicher Geld.
Auch wenn der Kollege nicht umsonst arbeiten wird :)
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Eine gute Entscheidung wünscht: KlaRa