KlaRa
Moderator
Nun, da wird aber einiges, um es solopp zu formulieren, in "einen Topf geworfen".ich zweifele das nicht grundsätzlich an, aber es überrascht mich.
So, wie ich es verstanden habe, kann sich eine Estrich-Platte ausdehnen, gegen die Wände drücken und so Schaden verursachen. Wieso ist das in einer Garage anders als in Wohnräumen?
Zum einen haben wir es im Wohnungsbau, zumindest in Deutschland, immer mit Estrichen auf Dämmschicht zu tun. Das sind die sogenannten "schwimmenden Estriche". Die benötigen, da auf Dämmschicht(en) aufgebracht, eine Randfuge, damit die Trittschalldämmschicht ihre Aufgabe wahrnehmen kann und zudem keine Schallbrücken entstehen.
Das zweite sind im Wohnungsbau die Heizestriche.
Die benötigen die Randfuge ebenfalls aus vorgenannten schallschutztechnischen Gründen, aber auch, weil sie durch thermische Ausdehnung eine Längenänderung erfahren.
Wir reden in diesem hier angefragten Fall aber von einem Estrich in einer Garage.
Hier hat der Estrichdurch das Befahren mit Fahrzeugen höhere Kräfte als im Wohnungsbau aufzunehmen, Trittschallschutz spielt keine Rolle und Wärmedämmung in den meisten Fällen ebenfalls nicht.
Das bedeutet, der Estrich kann -im Gegensatz zu solchen im Wohnungsbau- im Verbund zur Betonoberfläche und in geringerer Dicke (25-35mm) eingebaut werden.
Und da er fest mit der Bodenplatte verbunden ist, bewegt sich ein solcher Estrich auch nicht.
Weswegen eine Randfuge Unsinn wäre.
Im Übrigen ist die Wärmeausdehnung eines zementgebundenen Bauteils nur bei Heizestrichen wirklich interessant. Da werden im Regelfall 10mm Fugenbreite aus reinen Sicherheitsgründen eingebracht - und diese Breite ist auch vollkommen ausreichend, um trotz Längenausdehnung Schallbrücken an beispielsweise aufsteigenden Wänden zu vermeiden..
Insofern gibt meine Antwort schon den korrekten Hinweis an!
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Gruß: KlaRa