ETW in 2 Familienhaus ohne Rücklagen und Privatstraße sinnvoll?

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D

Daniel150488

Hallo,

da wir selbst noch nie gebaut oder Eigentum erworben haben, hätten wir zu einem Angebot gerne eure Meinung da wir ein wenig skeptisch sind.

Es handelt sich um eine ca. 110qm Eigentumswohnung BJ 2007 in einem insg. 2 Parteienhaus.
Das Haus befindet sich in einem Neubaugebiet. Das Neubaugebiet ist durch eine Privatstraße zu erreichen. Diese Privatstraße ist aber im Besitz aller Anwohner ( 25 Parteien) und man kauft mit der Wohnung auch diesen Anteil an der Straße.
Dies ist der erste Punkt der uns skeptisch macht bzw. wir so nicht kennen.

Der zweite Punkt ist das Haus hat keinerlei Rücklagen gebildet.
Die Aussage der Verkäufer war, da das Haus ja noch "fast" neu ist, wäre es nicht notwendig.
Das Hausgeld von 200 € mtl. der beiden Parteien wurde zwar monatlich gezahlt aber davon wurden die Nebenkosten beglichen und am Ende des Jahres haben sie sich das + in der Kasse wieder ausbezahlt.

Das Haus ist augenscheinlich wirklich in einem sehr gepflegten Zustand aber diese zwei Punkte irritieren uns ein wenig, gerade wenn man von einem Kaufpreis von 350.000 Euro redet.
 
P

Pinkiponk

Zu der Privatstraße kann ich nichts sagen.

Zu Deinem zweiten Punkt: Baujahr 2007 finde ich nicht "fast neu", aber das sieht der Verkäufer selbstverständlich anders. Ich fände es gut, falls ihr sie noch nicht erhalten habt, die Protokolle der Eigentümerversammlungen durchzugehen. Üblicherweise schaut man sie sich rückwirkend für mindestens 5 Jahre an. Da dieses Haus aber als "fast neu" deklariert ist, denke ich, Ihr könnt sie vielleicht seit 2007 erbitten. Ich persönlich würde gleich dazu anbieten, die Kopierkosten (sofern es keine PDF sind) zu übernehmen oder anbieten, die Kopien selbst zu machen.
Letztendlich hängt es vermutlich davon ab, wie viele Interessenten der Verkäufer noch hat.

Hier habe ich eine besser formulierte, von Profis stammende Information:
"Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss vom Verkäufer insbesondere den Wirtschaftsplan sowie alle Protokolle der Eigentümerversammlungen geben. Sie können diese Unterlagen mit Vollmacht des Verkäufers beim Verwalter einsehen, um sich ein besseres Bild von der Eigentümergemeinschaft zu machen.
Hinweis: Wenn Ihnen der Verkäufer der Wohnung bei Ihrer Bitte um Einsicht in die Protokolle mitteilt, dass diese nicht existieren, oder Sie bei der Einsichtnahme feststellen, dass die Protokollsammlung unvollständig ist, sollten Sie vom Kauf der Wohnung Abstand nehmen."
 
F

fach1werk

Die Kinderkrankheiten sind vorbei. Die großen Brocken kommen noch nicht.

Habe ich es richtig verstanden, die WEG besteht aus den 2 Eigentümern nicht aus all denen die Privatstraße gehört?

Das Nachfolgende ist nur meine persönliche Meinung und keinesfalls eine unumstößliche Tatsache.

2 Eigentümer: Wenn da einer später eine Sonderumlage nicht stemmen kann oder nicht will, gibt's richtig Zoff. Das kann bis zur Zwangsverwaltung oder sogar Eintragung einer Zwangshypothek gehen. Die Auseinandersetzungen, auch in der Sache aber meistens beileibe nicht nur, kommen natürlich vorher, sind aber auch nicht lustiger. Teilungserklärung vorher gut lesen, möglìchst alle Protokolle einsehen, gezielt nach Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten fragen, auch die Nachbarn im Auge behalten. Schauen, wie sich der bleibende Eigentümer benimmt. Schnappte er sich seither Stückchen vom Gemeinschaftseigentum, nahm derjenige gerne mal alleine Veränderungen vor wo man sich hätte absprechen müssen, ist er lärmempfindlich oder kann Grillen niemals verknusen, will das Putzmittel im Treppenhaus vorschreiben oder hat überdurçhschnittliche Angst vor Einbrechern usw.

Privatstraße: Ich finds teuer und doof.

Wenn es vernünftig eingepreist ist und Ihr sagt Euch, das ist's, das wäre unser Objekt dann macht es. Ìch habe hin und wieder mit der Schattenseite zu tun und bin vorbelastet. Es gibt auch nette kleine WEGs wo die Eigentümer langjährige Freunde werden und in Frieden und Vertrauen miteinander geschirren.

Viele Grüße
Gabriele
 
F

fach1werk

Unvollständige Protokolle, fehlende Beschlusssammlungen, kaum nachvollziehbare Abrechnungen, fehlende Rücklagen, Handkasse in der linken Potasche, das ist nicht so außergewöhnlich bei Anlagen die sich selbst verwalten
 
P

Pinkiponk

... gerade wenn man von einem Kaufpreis von 350.000 Euro redet.
Ich weiß nicht, in welcher Region ihr wohnt, aber ist es gänzlich ausgeschlossen, für 350.000 Euro ein klitzekleines Häuschen zu bekommen, wenn ihr noch etwas Geduld habt? Vielleicht ist es eine dumme Frage, ihr habt vermutlich bereits darüber nachgedacht. Seid Euch bitte darüber im Klaren, dass Ihr in einer Eigentumswohnung nicht wirklich "frei" seid und bei schwierigen Nachbarn nicht einfach kündigen und umziehen könnt.
Beispiele aus meiner Bekanntschaft:
"Unter-Nachbarn" sind Raucher die fast den ganzen Tag und abends auf dem Balkon rauchen, so dass die Wohnungseigentümerin der Wohnung darüber, bedauerlicherweise Nicht-Raucherin, fast nie lüften kann, weil der Rauch dann in ihre Wohnung zieht.
Andere Bekannte: Im Nebenhaus sind Musiker eingezogen, die täglich üben (müssen).
Letztes Beispiel: Im Haus meiner Tante ist eine psychisch kranke Frau eingezogen, die jede Nacht sehr häufig schreit und an die Wände hämmert. In diesem Fall kann auch ein Anwalt nichts ausrichten, da diese Frau weder sich selbst noch andere gefährdet.
Bestimmt gibt es viel mehr positive Beispiele als negative, aber daran denken solltet ihr.
 
E

Egberto

Mit so jemandem würde ich niemals in eine zweier WEG gehen, da müsste ich nicht weiter überlegen.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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