McEgg
Wir haben uns ein Grundstück in einem Neubaugebiet reserviert. Ich hätte eigentlich gerne eine Doppelgarage. Jetzt steht im Bebauungsplan folgendes:
- Garagen sind mind. 5,0 m hinter die Straßenbegrenzungslinie zurückzustellen.
- Garagen sind nur in einer der seitlichen Grenzabstandsflächen zulässig.
- Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. § 14 Baunutzungsverordnung sind nur bis zu einer Grundfläche von Max. 20 m² und einer Höhe von Max. 2,5 m zulässig. Je Grundstück ist nur ein Nebengebäude zulässig.