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rudiherbert
Schönen guten Tag.
Mich würde folgendes interessieren.
Angenommen, die Einstellung einer neuen Heizungsanlage ist nicht korrekt (Neubau).
Fällt eine Korrektur der Anlage durch den Heizungsbauer unter Garantie bzw. Gewährleistung?
Ist hier der Bauträger oder der Heizungsbauer bzgl. Abklärung zuständig?
Ich vermute, dass unsere neue Heizungsanlage zu "hoch" eingestellt ist. Der Fußbodenheizung Vorlauf ist sehr
hoch und der Verbrauch der Anlage auch.
Natürlich ist der Verbrauch bei einem Neubau wohl höher (weil Bau noch nicht komplett trocken),
doch sind 50 Grad Vorlauftemperatur bei 2 Grad Außentemperatur schon sehr hoch!
Deshalb würde ich gerne die Anlage vom HB kontrollieren lassen.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, würde mich halt interessieren, ob dies unter Garantie/Gewährleistung oder
sogar nur Kulanz des HB (oder BT?) fällt!
Der Bau wurde ja im Sommer übergeben, wo die Heizung noch gar nicht richtig in Betrieb war (zumindest die Fußbodenheizung).
Besten Dank für Ihre Hilfe!
Mich würde folgendes interessieren.
Angenommen, die Einstellung einer neuen Heizungsanlage ist nicht korrekt (Neubau).
Fällt eine Korrektur der Anlage durch den Heizungsbauer unter Garantie bzw. Gewährleistung?
Ist hier der Bauträger oder der Heizungsbauer bzgl. Abklärung zuständig?
Ich vermute, dass unsere neue Heizungsanlage zu "hoch" eingestellt ist. Der Fußbodenheizung Vorlauf ist sehr
hoch und der Verbrauch der Anlage auch.
Natürlich ist der Verbrauch bei einem Neubau wohl höher (weil Bau noch nicht komplett trocken),
doch sind 50 Grad Vorlauftemperatur bei 2 Grad Außentemperatur schon sehr hoch!
Deshalb würde ich gerne die Anlage vom HB kontrollieren lassen.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, würde mich halt interessieren, ob dies unter Garantie/Gewährleistung oder
sogar nur Kulanz des HB (oder BT?) fällt!
Der Bau wurde ja im Sommer übergeben, wo die Heizung noch gar nicht richtig in Betrieb war (zumindest die Fußbodenheizung).
Besten Dank für Ihre Hilfe!